(Foto: Pixabay/fotoblend)
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Stadt Höchstädt

  1. Änderung des Bebauungsplanes „Bruckwörth“, Gemarkung Höchstädt;

Billigung der Änderungsentwürfe, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB

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Stadt Höchstädt

„Wasserrecht;
Entnahme und Zutageleiten von Grundwasser aus dem auf dem Grundstück Fl.Nr. 2346 Gemarkung Höchstädt befindlichen Brunnen 3 für die Verwendung in der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Stadt Höchstädt (Kernstadt) und dem Stadtteil Sonderheim

Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Erlaubnisbescheides

Der Stadt Höchstädt a.d.Donau wurde mit Bescheid vom 01.02.2024 des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau, Az. 42-6421.1.1, eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen und Zutage fördern von Grundwasser aus dem Brunnen 3 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2346 Gemarkung Höchstädt erteilt.
Eine Ausfertigung des Wasserrechtsbescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen Planunterlagen wird ab
vom 01.03.2024 bis 19.03.2024 im Rathaus der Stadt Höchstädt a.d.Donau, Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10. 89420 Höchstädt a.d.Donau während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht ausgelegt.
Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Beteiligten als zugestellt, Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 S. 3 BayVwVfG.Ergänzung bei Bekanntmachung auch im Internet = Art. 27a BayVwVfG“

Gemeinde Finningen

1. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzkette Erweiterung“, Gemarkung Mörslingen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zu der Planung

 

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Stadt Höchstädt

6. Änderung des Bebauungsplanes „Bruckwörth“, Gemarkung Höchstädt;

Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes nach § 2 Absatz 1 BauGB

Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a
Absatz 3 S. 1 Nr. 2 BauGB; Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Absatz 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

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Gemeinde Schwenningen

Aufstellung des Bebauungsplanes „Gremheim – An der Schreinerei“, Gemarkung Gremheim, sowie 2. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Schwenningen im Parallelverfahren

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

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Gemeinde Blindheim

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Wolpertstetten II“, Gemarkung Wolpertstetten

Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der benachbarten Gemeinden, sowie der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen

Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Erneute öffentliche Auslegung

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