Kategorie Lebenslage

(Foto: Fotolia/Robert Kneschke)
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Soziale Hilfen

Hier finden Sie Informationen und Ansprechpartner zu folgenden Themen:

Betreuung

Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Informationen hierzu finden Sie beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau.

Beratung Behinderte

Zuständige Behörde: Amt für Jugend und Familie Dillingen a.d.Donau

Krisendienst Schwaben

Beim Krisendienst Schwaben bekommen Sie qualifizierte Hilfe bei psychischen Krisen und psychiatrischen Notfällen jeder Art. Weitere Informationen erhalten Sie über www.krisendienste.bayern/schwaben oder telefonisch unter 0800 6553000.

Nachbarschaftshilfe

Aktive Bürger haben sich bereit erklärt, Mitmenschen verschiedener Generationen schnell und unkompliziert zu unterstützen. Besuche, Einkaufshilfe, Fahr- und Begleitdienste, Hilfe im Haushalt und Garten und vieles mehr sollen mithilfe ehrenamtlich tätiger Mitbürgerinnen und Mitbürger vermittelt werden. Auch junge Familien können z.B. Oma-/Opa-Dienste in Anspruch nehmen. Mehr…

Pflegeberatung

Landkreise und kreisfreie Städte bieten eine kostenlose Pflegeberatung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an. Informationen hierzu finden Sie beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau.

Seniorenberatung Landkreis Dillingen a.d.Donau

Eine Broschüre rund ums „Älter werden im Landkreis Dillingen a.d.Donau“ mit Informationen, Adressen, Nützlichem sowie einem Wegweiser Sozialer Dienste wurde vom Landkreis Dillingen/Seniorenberatung erstellt und steht Ihnen auf der Internetseite des Landratsamtes Dillingen zum Download zur Verfügung.

Soziale Dienste

Soziale Dienste sind beispielsweise Sozialstationen, ambulante Krankenpflegestationen (Gemeindekrankenpflegestationen), Familienpflegestationen und – vor allem auf dem Lande – Dorfhelferinnenstationen (Dorfhelferinnen), Nachbarschaftshilfen, Mehrgenerationenhäuser, Sozialdienste und Mahlzeitendienste. Informationen hierzu finden Sie beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau.

Sozialhilfe / Eingliederungshilfe

Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in bestimmten Lebenslagen sich selbst zu helfen und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Eine Auflistung möglicher Leistungen der Sozialhilfe finden Sie beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau, dort muss auch die Antragstellung erfolgen.

Wohngeld

Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Das landesweit einheitliche Antragsformular erhalten Sie in unserem Standesamt. Alle notwendigen Informationen hierzu finden Sie beim zuständigen Landratsamt Dillingen a.d.Donau, dort muss auch die Antragstellung selbst erfolgen.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen weiter oder stellen einen Kontakt zur zuständigen Behörde her.

Ingrid Wörndl

Marina Haußmann

Standesamt

(Foto: Fotolia/Edler von Rabenstein)
(Foto: Fotolia/Edler von Rabenstein)

Wohnen

Neue Stadt, neue Umgebung… was ist bei einem Umzug alles zu beachten:

Sobald Sie in Ihr neues Haus oder in Ihre Wohnung eingezogen sind, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Eine Abmeldung vom alten Wohnort ist innerhalb Deutschlands nicht notwendig. Dies wird automatisch vom Einwohnermeldeamt in Ihrer neuen Stadt übernommen. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie Deutschland verlassen und ins Ausland ziehen.

Zur An- bzw. Ummeldung sind folgende Dokumente notwendig:

Unsere Mitarbeiter im Bürgerservicebüro helfen Ihnen gerne weiter.

(Foto: Fotolia/Robert Hoetink)
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Sterbefall

Auch wenn die Trauer groß ist, bei einem Todesfall haben die Angehörigen vieles zu beachten und zu erledigen.

Was ist zu tun?

  1. Die Leichenschau veranlassen
  2. Bestattungsinstitut beauftragen
  3. Den Sterbefall zur Beurkundung beim Standesamt anzeigen

Auf unserem Informationsblatt PDF haben wir alles Wichtige für Sie zusammengefasst.

Gerne steht Ihnen unser Standesbeamter zu Rückfragen zur Verfügung.


Zuständige Bestattungsinstitute:

Friedhöfe Gemeinde Blindheim:

  • Bestattungsunternehmen Kleinle, 86660 Tapfheim, Tel.: 09070 272
  • Bestattungsunternehmen Werner, 86657 Bissingen, Tel.: 09084 920648

Friedhöfe Gemeinde Finningen:

  • Bestattungsunternehmen Düthorn, 89407 Dillingen a.d.Donau, Tel.: 09071 4747

Friedhöfe Stadt Höchstädt und Stadtteile:

  • Bestattungshilfe Friedrich, 89420 Höchstädt a.d.Donau, Tel.: 09074 956434

Friedhöfe Gemeinde Lutzingen:

  • Bestattungsunternehmen Werner, 86657 Bissingen, Tel.: 09084 920648

Friedhöfe Gemeinde Schwenningen:

  • Schwenningen: Bestattungsunternehmen Kleinle, 86660 Tapfheim, Tel.: 09070 272
  • Gremheim: Bestattungsunternehmen Werner, 86657 Bissingen, Tel.: 09084 920648
(Foto: Fotolia/KMNPhoto)
(Foto: Fotolia/KMNPhoto)

Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung

Bevor Sie sich das „Ja-Wort“ geben können, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden.

Anmeldung Eheschließung (PDF) (Informationen, Gebühren)

Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert,kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Wir empfehlen Ihnen, dazu unseren Vordruck zu nutzen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass weitere Angaben zur Anmeldung der Eheschließung notwendig sind und die Benutzung des Formulares nicht von der nachträglichen persönlichen Vorsprache im Standesamt entbindet.

Die Vollmacht finden Sie auf unserer Homepage bei Formulare/Rathaus & Service/Bürgerservicebüro

Trauungsorte

Neben dem Trauungszimmer im Rathaus bzw. den Gemeindekanzleien der zugehörigen Gemeinde bieten sich noch weitere Möglichkeiten für standesamtliche Trauungen in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt an:

Heiraten auf Schloss Höchstädt
Heiraten im Schlössle Finningen

Der Trauungstermin muss zusätzlich mit dem Schloss Höchstädt bzw. dem Landgasthof Schlössle in Finningen abgestimmt werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Standesamt.

Hochzeitsallee im Stadtpark Höchstädt

Liebe Brautpaare,

wie in dem Gedicht von Antoine de Saint Exupéry wünschen wir Ihnen, dass Ihre Liebe nie aufhört zu wachsen. Ein sichtbares Zeichen für Ihre Liebe könnte ein Baum in unserer Hochzeitsallee sein, der in unserem Stadtpark in der Höchstädter Hochzeitsallee wächst und gedeiht. Sie können Ihrem Baum jederzeit einen Besuch abstatten und sich an den Beginn Ihres gemeinsamen Weges erinnern.

Interessiert? Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:

(Foto: Fotolia/kk75)
(Foto: Fotolia/kk75)

Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Auch wenn Ihr Baby jetzt Ihre volle Aufmerksamkeit benötigt, sind doch noch ein paar Formalitäten zu erledigen.

Zuständigkeit

Die Geburt eines Kindes wird immer bei dem Standesamt, das für den Ort der Geburt zuständig ist, beurkundet. Die notwendigen Unterlagen hierfür sind beim zuständigen Standesamt zu erfragen. Ebenso sind dort die Geburtsurkunden für dieses Kind zu beantragen. Eine Geburtsurkunde kostet in Bayern 12,00 EUR.

Die Anmeldung des Kindes beim zuständigen Meldeamt erfolgt durch das Geburtsstandesamt automatisch.

Auf unserem Informationsblatt (PDF) finden Sie alles Wichtige zu:

  • benötigte Unterlagen
  • Namensgebung
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung
  • Elterngeld und
  • Kindergeld

Ausführliche Informationen zum Elterngeld erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Antragstellung und Auszahlung des Kindergeldes erfolgen über die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Online-Anträge.