Kategorie Herstellungsbeiträge

Abwasserbeiträge

Grundstücke unterliegen in der Regel der Beitragspflicht (Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung und Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage), wenn sie baulich oder gewerblich genutzt werden können. Maßstab für den Beitrag ist die Grundstücksfläche und die zulässige Geschossfläche. Die Herstellungsbeiträge werden durch die Beitrags- und Gebührensatzungen geregelt.

Ilse, Heidi

Liegenschaftsamt

Telefon: 09074 44-23

Zimmer: 24, 2. Stock

heidi.ilse@hoechstaedt.de

Aufgaben:
Steuer- und Gebührenamt: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Verbrauchsgebühren (Wasser und Kanal), Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal, Verwaltung des örtlichen Gewässerunterhaltungsverbandes, Apfel- und Weichselbaumvergabe