Monatsarchive Juli 2016

(Foto: Fotolia/kk75)
(Foto: Fotolia/kk75)

Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Auch wenn Ihr Baby jetzt Ihre volle Aufmerksamkeit benötigt, sind doch noch ein paar Formalitäten zu erledigen.

Zuständigkeit

Die Geburt eines Kindes wird immer bei dem Standesamt, das für den Ort der Geburt zuständig ist, beurkundet. Die notwendigen Unterlagen hierfür sind beim zuständigen Standesamt zu erfragen. Ebenso sind dort die Geburtsurkunden für dieses Kind zu beantragen. Eine Geburtsurkunde kostet in Bayern 12,00 EUR.

Die Anmeldung des Kindes beim zuständigen Meldeamt erfolgt durch das Geburtsstandesamt automatisch.

Auf unserem Informationsblatt (PDF) finden Sie alles Wichtige zu:

  • benötigte Unterlagen
  • Namensgebung
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung
  • Elterngeld und
  • Kindergeld

Ausführliche Informationen zum Elterngeld erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Antragstellung und Auszahlung des Kindergeldes erfolgen über die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Online-Anträge.

Heimathaus Blindheim (Foto: STUDIO-E. GmbH; Fotograf Florian Imberger)
Heimathaus Blindheim (Foto: STUDIO-E. GmbH; Fotograf Florian Imberger)

Heimathaus Blindheim

In einer beispielhaften Gemeinschaftsaktion wurde der ehemalige Zillenbauernhof in Blindheim vor dem Verfall gerettet und einer neuen Nutzung zugeführt. Das denkmalgeschützte Bauernhaus samt Scheune aus dem 17. Jahrhundert beherbergt jetzt ein Museum über das Wohnen und Arbeiten auf dem Lande.

Ein dem historischen Gebäudeteil angepasster Neubau dient der Gemeinde als Rathaus.

Erfahren Sie mehr über das Heimatmuseum (weiterlesen…)

Heimathaus
Weiherbrunnenstraße 9
89434 Blindheim

Heimatverein Blindheim
1. Vorstand: Hermann Schwager
Flurstr. 8
89434 Blindheim
Tel.: 09074 3886
E-Mail: hermann-schwager@t-online.de

Das Heimathaus Blindheim ist von April bis Oktober jeden 1. Sonntag im Monat von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.