Liegenschaftsamt
Telefon: 09074 44-52
Zimmer: 22, 2. Stock
katharina.mesch@hoechstaedt.de
Aufgaben:
Abrechnung Kanalhausanschlüsse, Beitragswesen, Holzabrechnung
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Grundstücke unterliegen in der Regel der Beitragspflicht (Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung und Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage), wenn sie baulich oder gewerblich genutzt werden können. Maßstab für den Beitrag ist die Grundstücksfläche und die zulässige Geschossfläche. Die Herstellungsbeiträge werden durch die Beitrags- und Gebührensatzungen geregelt.
Fitness im Freien, ein Spaziergang durch Gräser und Blumen, die Füße ins Wasser baumeln lassen, gemütlich auf der Bank sitzen und den Vögeln lauschen oder ein Spiel auf dem Boulplatz, all das ist im Nebelbachpark möglich. Es ist ein Ort der Begegnung für Jung und Alt, direkt am Nebelbach gelegen, der zum Verweilen einlädt. Gläserne Hinweisstelen informieren zusätzlich über die Bachmuschel, die Kopfweide und das Mädesüß.
Dank der engagierten Mithilfe von Donautal Aktiv e.V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Nördlingen konnte die Gemeinde Blindheim ein überzeugendes Konzept erstellen, um über das Bundesförderprogramm „Chance Natur“ einen Zuschuss zur Realisierung des Nebelbachparks zu erhalten und somit eine Oase für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.