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Blindheim

Blindheim | Kirchen & Soziales

Kirchen & Soziales

Kirchen und Sozialeinrichtungen leisten mit ihrem kulturellen und sozialen Engagement einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben der Gesellschaft. Neben den regelmäßigen Gottesdiensten bieten die Pfarrämter verschiedene Gesprächskreise für Menschen jeden Alters.

Blindheim | Mitteilungsblatt

Mitteilungsblatt

Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Blindheim erscheint monatlich und wird hier veröffentlicht.

Blindheim | Satzungen & Verordnungen

Satzungen & Verordnungen

Hier finden Sie die derzeit verfügbaren Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Blindheim. Diese werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Blindheim | Spielplätze

Einrichtungen

Spielplätze

Zahlreiche Spielplätze in unserer Gemeinde lassen die Kinderherzen höher schlagen.

Ob Rutsche, Schaukel, Sandkasten oder Seilbahn, hier ist für alle etwas dabei.

Kennen Sie schon die Spielplätze in Ihrer Nähe? Verschaffen Sie sich einen Überblick.

  • Spielplatz "Am Ebelfeld"

    • Karussell
    • Federwippe
    • Rutsche
    • Vogelnestschaukel
  • Spielplatz "Donaustraße"

    • Drehspielgerät
    • Rutschanlage
    • Sechseckklettergerüst
    • Schaukel
    • Wackelsteg

Karten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024

Spielplätze Blindheim

Spielplatz am Ebelfeld
Auf dem Spielplatz „Am Ebelfeld“ in Blindheim sind folgende Spielgeräte vorhanden:

  • Karussell
  • Federwippe
  • Rutsche
  • Vogelnestschaukel

Spielplatz Donaustraße
Auf dem Spielplatz „Donaustraße“ in Blindheim sind folgende Spielgeräte vorhanden:

  • Drehspielgerät
  • Rutschanlage
  • Sechseckklettergerüst
  • Schaukel
  • Wackelsteg

Spielplatz "Am Ebelfeld"

Spielplatz "Donaustraße"

  • Spielplatz "Ahornstraße"

    • Doppelschaukel
    • Karussell
    • Federwippe
  • Spielplatz Wolpertstetten

    • Seilbahn
    • Turm mit Rutsche
    • Karussell
    • Schaukelanlage

Karten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024

Spielplätze Unterglauheim und Wolpertstettten

Spielplatz "Ahornstraße"
Auf dem Spielplatz „Ahornstraße“ in Unterglauheim sind folgende Spielgeräte vorhanden:

  • Doppelschaukel
  • Karussell
  • Federwippe

Spielplatz Wolpertstetten
Auf dem Spielplatz in Wolpertstetten sind folgende Spielgeräte vorhanden:

  • Seilbahn
  • Turm mit Rutsche
  • Karussell
  • Schaukelanlage

Spielplatz "Ahornstraße" Unterglauheim

Spielplatz Wolpertstetten

Blindheim | Tourismus

Tourismus

Blindheim erleben

Einzigartige Natur, lebendige Geschichte und mehr lässt bei uns erleben.

Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

  • Sachstand: in Planung
  • Fördergeber: Freistaat Bayern
  • Bauherr: Gemeinde Blindheim

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donaubeteiligen sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Förderprozesse und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/veröffentlicht.

Ansprechpartner:

Herr Geschwentner Sven

Frau Jaworski Sarah

 

Breitbandausbau in der Gemeinde Blindheim im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Blindheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/veröffentlicht.

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Blindheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Frau Sarah Jaworski unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Blindheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Blindheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 20.02.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung (PDF)

Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung 

Die Gemeinde Blindheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundung(PDF)

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Blindheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 23.06.2022 um 11 Uhr einzureichen.

Dokumente zum Download:

Bekanntmachung Auswahlverfahren (PDF)
Wertungsvorgehen(PDF)
Karte Erschließungsgebiet(PDF)

Adressen zu den Erschließungsgebieten

Die Zusendung der Adressliste an einen Bieter erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.

Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Jürgen Schuster (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Nutzungserklärung Geodaten(PDF)
Verpflichtungserklärung zu Geodaten (PDF)

Modul 5 „Bekanntmachung-Auswahlentscheidung“

Blindheim_Bekanntmachung_BayGibitR(PDF)

Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis

Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Blindheim hat den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Schwaben erhalten.

Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag

Dokument (Modul 7)(PDF)

Bücherschrank Blindheim

  • Öffnungszeiten: während der Amtsstunden am Freitag von 16:00 bis 18:30 Uhr
  • Kontakt: Rathaus/Heimathaus Blindheim
    Weiherbrunnenstraße 9
    89434 Blindheim

Liegen Ihnen Bücher am Herzen? Besitzen Sie eine stattliche Sammlung, darunter auch Exemplare, die Sie nicht mehr benötigen, aber dennoch nicht missen möchten? Dann haben wir die perfekte Lösung für Sie!

Im Eingangsbereich des Rathauses in Blindheim erwartet Sie bereits seit einiger Zeit ein „offener Bücherschrank“. Hier können Sie Ihre nicht mehr benötigten Bücher abgeben und im Austausch kostenlos neue Schätze entdecken – ganz anonym und ohne lästige Formalitäten.

Der offene Bücherschrank steht Ihnen während der Amtsstunden am Freitag von 16:00 bis 18:30 Uhr zur Verfügung oder jederzeit, wenn im Rathaus (Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim) jemand anwesend ist. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Bundestagswahl 2025

  • Untertitel: Wahlergebnisse
  • Sortierung: 1

Unter den links stehenden Links gelangen Sie zu den Wahlergebnissen des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau und des Landratsamtes Donau-Ries.

 

 

Deckenbau-Arbeiten zwischen Lutzingen und Unterliezheim (St2212)

  • Straßensperre: mit Straßensperre
  • Startdatum: 28.08.2025 00:00
  • Enddatum: 08.10.2025

Die Staatsstraße 2212 ist zwischen Unterliezheim und Lutzingen spürbar geschädigt. Das Staatliche Bauamt Krumbach lässt daher den Fahrbahnbelag auf diesem Streckenabschnitt erneuern. Hierfür wird die Staatsstraße ab kommenden Donnerstag, den 28. August, für den Verkehr gesperrt.

Der Fahrbahnbelag der St 2212 weist von Unterliezheim bis zum nördlichen Ortsanschluss von Lutzingen flächige und teilweise tiefgehende Rissbildungen, sowie Ausmagerungen und Kornausbrücke der Fahrbahndecke auf. Um den Schadensfortschritt zu stoppen lässt das Staatliche Bauamt Krumbach den Fahrbahnbelag auf dem rund drei Kilometer langen Streckenabschnitt durch die Fa. Xaver Lutzenberger erneuern.

Der schadhafte Fahrbahnbelag der Staatsstraße wird auf einer Fläche von ca. 17.500 m² abgefräst und anschließend der vorhandene Straßenaufbau mit einer zweilagigen Asphaltsicht wiederhergestellt und verstärkt. In diesem Zuge werden auch die Bankette mit Rasengittersteinen stabilisiert.

Während den Bauabreiten muss die St 2212 zwischen Unterliezheim und Lutzingen für den Verkehr gesperrt werden. Dadurch können diese in einem möglichst kurzen Zeitraum abgewickelt und die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich gehalten werden.

Die Umleitung erfolgt in beiden Fahrtrichtungen ab dem Kreisverkehr bei Warnhofen über Bissingen, Kesselostheim, Oppertshofen, Brachstadt, Tapfheim, Schwenningen, Blindheim und Höchstädt.

Die Deckenbauarbeiten sollen bis 08. Oktober abgeschlossen werden.

Das Staatliche Bauamt Krumbach bittet alle Verkehrsteilnehmer und betroffenen Anlieger um Verständnis für die entstehenden Verkehrsbehinderungen und Beeinträchtigungen, sowie um ein rücksichtsvolles Fahrverhalten auf der Umleitungsstrecke.

In die Erneuerung der St 2212 zwischen Unterliezheim und Lutzingen investiert der Freistaat Bayern rund 850.000 € und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt eines verkehrssicheren Straßennetzes im Landkreis Dillingen.

Defibrillatoren

Gemeinde Blindheim

Blindheim: Eingang zum Friedhof, Höchstädter Straße 1
Unterglauheim: Pfarrheim, Hauptstraße 52
Wolpertstetten: Feuerwehrhaus, Wolpertstetten 26

Gemeinde Finningen

Finningen: Eingangsbereich der ehem. Schule, Johann-Bösl-Straße 1
Mörslingen: Sportheim, Schretzheimerstraße 9

Gemeinde Lutzingen

Lutzingen: Eingang Bürgerhaus, Raiffeisenstraße 4
Unterliezheim: Feuerwehrgerätehaus, Nördlinger Straße 1

Stadt Höchstädt

Rathaus, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10 (Außenbereich Haupteingang)
Sparkasse Höchstädt, Marktplatz 5
Hallenbad Höchstädt, Prinz-Eugen-Straße 12 (Innenbereich, Vorraum Hallenbad)
Deisenhofen: Feuerwehrhaus, Schulstraße 6 (Außenbereich)
Schwennenbach: Feuerwehrhaus, Brunnengasse 9 (Außenbereich)
Oberglauheim: FFW-Haus, Ahornstraße 2
Sonderheim: FFW-Haus, Herrengäschen

 

Gemeinde Schwenningen

Gremheim: Treidelhalle, Hauptstraße (Eingang Feuerwehrhaus)
Schwenningen: Feuerwehrhaus, Schulstraße (am Turm)

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Für die Aktualität dieser Liste wird keine Gewähr übernommen.

Denkmalweg-Schlacht von 1704

  • Zusatzbild 1: Foto: Gemeinde Lutzingen

Der Rundweg mit etwas 23 km Streckenverlauf ist anlässlich des Gedenkjahres 2004 im Zusammenwirken der Stadt Höchstädt mit den Gemeinden Blindheim und Lutzingen entstanden.

Der Auslöser der Schlacht von 1704 ist der Tod Karl II von Spanien im Jahre 1700 und die damit verbundenen Uneinigkeiten der europäischen Mächte bezogen auf die Erbfolge. Der spanische Habsburger Karl II. vermachte 1700 einem Enkel Ludwigs XIV. von Frankreich seine Länder, was zum Spanischen Erbfolgekrieg führte. Max Emanuel zog mit Ludwigs XIV. Unterstützung in den Krieg gegen eine große Allianz. Die Schlacht bei Blindheim im August 1704 endete mit einer totalen Niederlage der Franzosen und Bayern. Ludwig XIV. verlor seinen Nimbus der Unbesiegbarkeit, und die französische Hegemonie schwand. Die Habsburgermonarchie wurde gestärkt, während Bayern von den Österreichern besetzt wurde. Max Emanuel wurde geächtet und erst nach Kriegsende durfte er zurückkehren. Karl VII. unternahm im Österreichischen Erbfolgekrieg einen letzten Versuch, die Kaiserkrone zu erlangen, was jedoch scheiterte. Die Hohenzollern wurden zur Großmacht, die Bayern immer sein wollten.

Unter nachfolgendem Link können Sie die Schlacht von 1704 ausführlich nachlesen und erhalten spannende Hintergrundinformationen:

Link folgt in Kürze

Gerne verweisen wir auch an das Schloss Höchstädt welches eine Ausstellung der Schlacht von 1704 beherbergt und beeindruckende Exponate ausgestellt werden: Schloss Höchstädt 

Nicht zu vergessen ist an dieser Stelle das Heimatmuseum, in welchem Sie eine bemerkenswerte Sammlung an Zinnfiguren bestaunen können:
Heimatmuseum Höchstädt 

 

 

Überblick der einzelnen Stationen des Denkmalweges

1 Kellerberg (bei Blindheim)
2 Doppelbrücke (bei Blindheim)
3 Unterglauheim: erste brennende Ortschaft
4 Berghausen: 1. Gefechtsstand von Herzog Marlborough
5 Oberglauheim: einer der drei Brennpunkte
6 Schwennenbach: bis auf die Kirche durch Brand zerstört
7 Eichberger Hof (Lutzingen): Hauptquartier von Prinz Eugen
8 Lutzingen: Verteidigung: Kurfürst Max Emanuel von Bayern
9 Goldberg (Lutzingen): „Zuschauertribüne“ der Franzosen
10 Höchstädt Heimatmuseum
11 Bahnhof Höchstädt Hinweistafel
12 Denkmal von 1954 (Höchstädt)
13 Sonderheim
14 Blindheim
15 Blindheim Heimathaus
16 Breisachmühle (Blindheim)
17 Schloss Höchstädt

 

Geführte Touren

Um eine Tour speziell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen zu können, bitten wir Sie telefonisch unter der Nummer 09074 44-12 (Fr. Eberle) mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

Digitale Passbilder im Pass-, Ausweis- und Meldewesen

  • Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen): Bürgerservice
  • Untertitel: Ab 01.05.2025
  • Sortierung: 2

Ab dem 1. Mai 2025müssen in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt die Passbilder für Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass in digitaler Form eingereicht werden. 

Das neue Verfahren ist sicher, standardisiert und erleichtert die Arbeit für Bürger und Behörden.
Fotografen und Fotodienstleister sind dabei verpflichtet, einen zertifizierten Cloud-Dienst für die Übermittlung der Bilder zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass im Rathaus Höchstädt keine Möglichkeit besteht, Passbilder vor Ort anzufertigen!

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt istz.B. das Fotostudio PHOTOSTRIE - Die Bildermanufaktur an einen zertifizierten Cloud-Dienst angebunden und kann daher E-Passbilder erstellen und an die Verwaltungsgemeinschaft übermitteln.

Um unnötige Kosten und Gebühren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab zu klären, ob Ihr Fotograf oder Fotodienstleister ebenfalls einen zertifizierten Cloud-Dienst verwendet. 

Bitte beachten Sie: Digitale Passbilder sind in Deutschland für sechs Monate gültig. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bürgerservicebüros gerne zur Verfügung!

Faschingsumzug und Umzugsparty

  • Startdatum: 08.02.2026 14:00
  • Ort: Höchstädt und Eisstockschützenhalle der SSV
  • Veranstalter: Faschingsgesellschaft Schlossfinken e.V.

Am 08.02.2026 findet ab 14 Uhr in den Straßen von Höchstädt der Faschingsumzug statt. Anschließend wird in der SSV-Eisstockschützenhalle weiter gefeiert.

 

 

Frank, Jürgen

  • Position/Referat: 1. Bürgermeister
  • BLH/Mitglied von: Gemeinderat, HFA, BUA, VG-Vers., SchulV-Vers.

Geis, Werner

  • Position/Referat: Referent für Feldwege und Gräben im OT Blindheim
  • BLH/Mitglied von: Gemeinderat, HFA, VG-Vers.

Gemeinde Blindheim: Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Unterglauheim Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat Blindheim hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Unterglauheim, beschlossen. Die Gemeinde beabsichtigt den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“ um das Grundstück Fl.-Nr. 550/51 Gemarkung Unterglauheim zu erweitern.

Es sind bereits einige Interessenten für die gesamte Fläche des Gewerbegebiets vorhanden. Die Anfragen übersteigen dabei jedoch die zur Verfügung stehende Fläche des rechtskräftigen Bebauungsplans, eine Aussparung des Flurstücks 550/51 wäre aus Sicht der Gemeinde für eine optimale Nutzung des Gebiets als Gewerbestandort deshalb hinderlich. Daher sollen im Zuge der Planung die Eingrünung sowie die Baugrenze im südöstlichen Bereich des bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Bahn“ verlegt werden, da diese das Gewerbegebiet ansonsten durchschneiden würde. Nach der Umsetzung der Planung ist das Gewerbegebiet weiterhin zur Gänze eingegrünt.

Ziel des Bebauungsplans ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Gewerbegebiets zu schaffen.

Der Geltungsbereich umfasst hauptsächlich das Grundstück Fl.-Nr. 550/51 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 550/16 jeweils Gem. Unterglauheim. Als Ausgleichsfläche ist eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 367, Gem. Unterglauheim, vorgesehen.

Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird zu einem späteren Zeitpunkt angepasst (Grundsatzbeschluss zur Aktualisierung vom 22.02.2024).

In der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2025 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der betroffenen Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der vorzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen behandelt sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu dem Entwurf der oben genannten Bauleitplanung gefasst.

Die überarbeiteten Unterlagen

·         Planzeichnung, Textteil und Begründung vom 26.06.2025

·         Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vom 26.06.2025

·         saP vom November 2023, aktualisiert April 2025

·         Lärmgutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Bahn“ vom 09.09.2011, Lärmgutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Bahn“ - Überprüfung der Emissionskontingente mit der Flächenaufteilung MI/GE vom 28.05.2013, Lärmgutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung vom 19.05.2025

·         Baugrundgutachten vom 06.07.2018

liegen nunmehr vom 10.09.2025 bis 15.10.2025 in der Geschäftsstelle der VG Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16, sowie im Rathaus Blindheim, Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim, während der jeweiligen Dienststunden zur Einsichtnahme aus (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch).

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Blindheim (www.blindheim.de) bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt (vg-hoechstaedt.de/bekanntmachungen) eingesehen werden. Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitungsportal) zugänglich gemacht. Gleichzeitig können die umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden. Als weitere umweltrelevante Unterlage liegt der Flächennutzungs- und Landschaftsplan aus.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Planung mündlich, schriftlich (postalisch bzw. elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der VG Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16 sowie im Rathaus Blindheim, Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim, während der jeweiligen Dienststunden vorgebracht werden bzw. eingereicht werden. Sollte der Gemeinde Blindheim bis 15.10.2025 keine Stellungnahme vorliegen, geht die Gemeinde Blindheim davon aus, dass zur Planung keine weiteren Anregungen vorgebracht werden.

Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Die vollständige Bekanntmachung ist den Anschlägen an den Gemeindetafeln Blindheim (Rathaus, Weiherbrunnenstraße 9), Unterglauheim (Kirchplatz) und Wolpertstetten (bei der Haus-Nr. 22) zu entnehmen.

 

Datenschutz (PDF)

Gemeinderat

  • Startdatum: 30.10.2025 19:30
  • Ort: Rathaus Blindheim
  • Gremium: Gemeinderat

Gemeinderat

  • Startdatum: 20.11.2025 19:30
  • Ort: Rathaus Blindheim
  • Gremium: Gemeinderat

Gemeinderat

  • Startdatum: 11.12.2025 19:30
  • Ort: Rathaus Blindheim
  • Gremium: Gemeinderat