Zum Hauptinhalt springen

Blindheim

Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

  • Sachstand: in Planung
  • Fördergeber: Freistaat Bayern
  • Bauherr: Gemeinde Blindheim

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donaubeteiligen sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Förderprozesse und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/veröffentlicht.

Ansprechpartner:

Herr Geschwentner Sven

Frau Jaworski Sarah

 

Breitbandausbau in der Gemeinde Blindheim im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Blindheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/veröffentlicht.

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Blindheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Frau Sarah Jaworski unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Blindheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Blindheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 20.02.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung (PDF)

Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung 

Die Gemeinde Blindheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundung(PDF)

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Blindheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 23.06.2022 um 11 Uhr einzureichen.

Dokumente zum Download:

Bekanntmachung Auswahlverfahren (PDF)
Wertungsvorgehen(PDF)
Karte Erschließungsgebiet(PDF)

Adressen zu den Erschließungsgebieten

Die Zusendung der Adressliste an einen Bieter erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.

Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Jürgen Schuster (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Nutzungserklärung Geodaten(PDF)
Verpflichtungserklärung zu Geodaten (PDF)

Modul 5 „Bekanntmachung-Auswahlentscheidung“

Blindheim_Bekanntmachung_BayGibitR(PDF)

Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis

Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Blindheim hat den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Schwaben erhalten.

Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag

Dokument (Modul 7)(PDF)

Bücherschrank Blindheim

  • Öffnungszeiten: während der Amtsstunden am Freitag von 16:00 bis 18:30 Uhr
  • Kontakt: Rathaus/Heimathaus Blindheim
    Weiherbrunnenstraße 9
    89434 Blindheim

Liegen Ihnen Bücher am Herzen? Besitzen Sie eine stattliche Sammlung, darunter auch Exemplare, die Sie nicht mehr benötigen, aber dennoch nicht missen möchten? Dann haben wir die perfekte Lösung für Sie!

Im Eingangsbereich des Rathauses in Blindheim erwartet Sie bereits seit einiger Zeit ein „offener Bücherschrank“. Hier können Sie Ihre nicht mehr benötigten Bücher abgeben und im Austausch kostenlos neue Schätze entdecken – ganz anonym und ohne lästige Formalitäten.

Der offene Bücherschrank steht Ihnen während der Amtsstunden am Freitag von 16:00 bis 18:30 Uhr zur Verfügung oder jederzeit, wenn im Rathaus (Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim) jemand anwesend ist. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Bundestagswahl 2025

  • Untertitel: Wahlergebnisse
  • Sortierung: 1

Unter den links stehenden Links gelangen Sie zu den Wahlergebnissen des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau und des Landratsamtes Donau-Ries.

 

 

Defibrillatoren

Gemeinde Blindheim

Blindheim: Eingang zum Friedhof, Höchstädter Straße 1
Unterglauheim: Pfarrheim, Hauptstraße 52
Wolpertstetten: Feuerwehrhaus, Wolpertstetten 26

Gemeinde Finningen

Finningen: Eingangsbereich der ehem. Schule, Johann-Bösl-Straße 1
Mörslingen: Sportheim, Schretzheimerstraße 9

Gemeinde Lutzingen

Lutzingen: Eingang Bürgerhaus, Raiffeisenstraße 4
Unterliezheim: Feuerwehrgerätehaus, Nördlinger Straße 1

Stadt Höchstädt

Rathaus, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10 (Außenbereich Haupteingang)
Sparkasse Höchstädt, Marktplatz 5
Hallenbad Höchstädt, Prinz-Eugen-Straße 12 (Innenbereich, Vorraum Hallenbad)
Deisenhofen: Feuerwehrhaus, Schulstraße 6 (Außenbereich)
Schwennenbach: Feuerwehrhaus, Brunnengasse 9 (Außenbereich)
Oberglauheim: FFW-Haus, Ahornstraße 2
Sonderheim: FFW-Haus, Herrengäschen

 

Gemeinde Schwenningen

Gremheim: Treidelhalle, Hauptstraße (Eingang Feuerwehrhaus)
Schwenningen: Feuerwehrhaus, Schulstraße (am Turm)

---

Für die Aktualität dieser Liste wird keine Gewähr übernommen.

Denkmalweg-Schlacht von 1704

  • Zusatzbild 1: Foto: Gemeinde Lutzingen

Der Rundweg mit etwas 23 km Streckenverlauf ist anlässlich des Gedenkjahres 2004 im Zusammenwirken der Stadt Höchstädt mit den Gemeinden Blindheim und Lutzingen entstanden.

Der Auslöser der Schlacht von 1704 ist der Tod Karl II von Spanien im Jahre 1700 und die damit verbundenen Uneinigkeiten der europäischen Mächte bezogen auf die Erbfolge. Der spanische Habsburger Karl II. vermachte 1700 einem Enkel Ludwigs XIV. von Frankreich seine Länder, was zum Spanischen Erbfolgekrieg führte. Max Emanuel zog mit Ludwigs XIV. Unterstützung in den Krieg gegen eine große Allianz. Die Schlacht bei Blindheim im August 1704 endete mit einer totalen Niederlage der Franzosen und Bayern. Ludwig XIV. verlor seinen Nimbus der Unbesiegbarkeit, und die französische Hegemonie schwand. Die Habsburgermonarchie wurde gestärkt, während Bayern von den Österreichern besetzt wurde. Max Emanuel wurde geächtet und erst nach Kriegsende durfte er zurückkehren. Karl VII. unternahm im Österreichischen Erbfolgekrieg einen letzten Versuch, die Kaiserkrone zu erlangen, was jedoch scheiterte. Die Hohenzollern wurden zur Großmacht, die Bayern immer sein wollten.

Unter nachfolgendem Link können Sie die Schlacht von 1704 ausführlich nachlesen und erhalten spannende Hintergrundinformationen:

Link folgt in Kürze

Gerne verweisen wir auch an das Schloss Höchstädt welches eine Ausstellung der Schlacht von 1704 beherbergt und beeindruckende Exponate ausgestellt werden: Schloss Höchstädt 

Nicht zu vergessen ist an dieser Stelle das Heimatmuseum, in welchem Sie eine bemerkenswerte Sammlung an Zinnfiguren bestaunen können:
Heimatmuseum Höchstädt 

 

 

Überblick der einzelnen Stationen des Denkmalweges

1 Kellerberg (bei Blindheim)
2 Doppelbrücke (bei Blindheim)
3 Unterglauheim: erste brennende Ortschaft
4 Berghausen: 1. Gefechtsstand von Herzog Marlborough
5 Oberglauheim: einer der drei Brennpunkte
6 Schwennenbach: bis auf die Kirche durch Brand zerstört
7 Eichberger Hof (Lutzingen): Hauptquartier von Prinz Eugen
8 Lutzingen: Verteidigung: Kurfürst Max Emanuel von Bayern
9 Goldberg (Lutzingen): „Zuschauertribüne“ der Franzosen
10 Höchstädt Heimatmuseum
11 Bahnhof Höchstädt Hinweistafel
12 Denkmal von 1954 (Höchstädt)
13 Sonderheim
14 Blindheim
15 Blindheim Heimathaus
16 Breisachmühle (Blindheim)
17 Schloss Höchstädt

 

Geführte Touren

Um eine Tour speziell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen zu können, bitten wir Sie telefonisch unter der Nummer 09074 44-12 (Fr. Eberle) mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

Digitale Passbilder im Pass-, Ausweis- und Meldewesen

  • Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen): Bürgerservice
  • Untertitel: Ab 01.05.2025
  • Sortierung: 2

Ab dem 1. Mai 2025müssen in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt die Passbilder für Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass in digitaler Form eingereicht werden. Papierbilder können nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert werden. 

Das neue Verfahren ist sicher, standardisiert und erleichtert die Arbeit für Bürger und Behörden.
Fotografen und Fotodienstleister sind dabei verpflichtet, einen zertifizierten Cloud-Dienst für die Übermittlung der Bilder zu nutzen.
Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt istz.B. das Fotostudio PHOTOSTRIE - Die Bildermanufaktur an einen zertifizierten Cloud-Dienst angebunden und kann daher E-Passbilder erstellen und an die Verwaltungsgemeinschaft übermitteln.

Um unnötige Kosten und Gebühren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab zu klären, ob Ihr Fotograf oder Fotodienstleister ebenfalls einen zertifizierten Cloud-Dienst verwendet. 

Bitte beachten Sie: Digitale Passbilder sind in Deutschland für sechs Monate gültig. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bürgerservicebüros gerne zur Verfügung!

Fahrt aufs Fußballspiel nach Nürnberg

  • Startdatum: 29.08.2025 15:00
  • Ort: Treffpunkt/Abfahrt: 15 Uhr bei Getränke Ritter in Blindheim
  • Veranstalter: Fanclub Donauschwaben ´83

Der FCN- Fanclub Blindheim fährt am Freitag, den 29. August 2025 auf das Zweitligaspiel
1. FC Nürnberg – SV Darmstadt 98

Die Abfahrt ist um 15 Uhr bei Getränke Ritter in Blindheim, bei Interesse mit zu fahren, bitte melden bei Seifert Peter 01749960868.



Ferienprogramm der Gemeinde Blindheim

Das Ferienprogramm für Kinder der Gemeinde Blindheim bietet in diesem Jahr eine abwechslungsreiche Auswahl an Aktivitäten. Kinder können beim Fußball mitmachen, ihre musikalischen Fähigkeiten in der Musikwerkstatt des Musikvereins Donauklang entdecken oder beim Aquapong Spaß haben. Für Abenteuerlustige gibt es eine Fahrt in den Skyline-Park, und Tierliebhaber können eine Falknerin bei ihrer Arbeit erleben. Auch die Budofit-Kampfkunst steht auf dem Programm, um Bewegung und Selbstverteidigung zu fördern. Das Ferienprogramm verspricht spannende Tage voller Spaß, Lernen und Gemeinschaft! Weitere Programmpunkte und alle Informationen rund zur Anmeldung finden Sie durch das Klicken auf den Button. 

 

 

Frank, Jürgen

  • Position/Referat: 1. Bürgermeister
  • BLH/Mitglied von: Gemeinderat, HFA, BUA, VG-Vers., SchulV-Vers.

Geis, Werner

  • Position/Referat: Referent für Feldwege und Gräben im OT Blindheim
  • BLH/Mitglied von: Gemeinderat, HFA, VG-Vers.

Gemeinderat

  • Startdatum: 26.06.2025 19:30
  • Ort: Rathaus Blindheim
  • Gremium: Gemeinderat

Tagesordnung öffentlicher Teil:


1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 04.06.2025
2. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Unterglauheim; Behandlung der im Rahmen der  frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der vorzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen  Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Unterglauheim, Hauptstraße 36, Fl.-Nr. 66 Gem. Unterglauheim
4. Bauantrag über eine Nutzungsänderung einer Scheune als Einfamilienhaus in Unterglauheim, Hauptstraße 48, Fl.-Nr. 6 Gem. Unterglauheim
5. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Unterglauheim, Nähe St.-Vitus-Straße, Fl.-Nr. 342 Gem. Unterglauheim
6. Diskussion und ggf. Beschlüsse zur Neuanlage des Spielplatzes „Am Ebelfeld“
7. Diskussion und ggf. Beschluss zum Einbau eines „Berliner Kissens“ in der Bahnhofstraße (nach der Kreuzung Petersruhstraße)
8. Wünsche, Anträge, Sonstiges

Gerstmeier, Thomas

  • Position/Referat: Referent für Ortskernbelebung
  • BLH/Mitglied von: Gemeinderat, BUA, RechPrA

Goder, Jochen

  • Position/Referat: 2. Bürgermeister // Referent für den Kindergarten
  • BLH/Mitglied von: Gemeinderat, HFA, VG-Vers.

Grund- und Mittelschule Höchstädt

  • Kontakt: Grund- und Mittelschule Höchstädt
    Prinz-Eugen-Straße 12
    89420 Höchstädt a.d.Donau
    Tel.: 09074 771
    Fax: 09074 3096
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Grund- und Mittelschule Höchstädt vermittelt ein solides Fundament an Wissen und ist die einzige, allgemeinbildende Schule vor Ort, die regelmäßig durchlaufen wird. Als Mittelschule bietet sie auch wichtige Dienstleistungen für die Gemeinden Höchstädt, Blindheim, Finningen, Lutzingen und Schwenningen an.

Neben den üblichen Regelklassen bietet die Grund- und Mittelschule auch die Sonderformen M-Klassen und Ganztagsbetreuung an. Zudem ist die Schule Modellschule für den Versuch „FleGS“ – Flexible Grundschule des Bayerischen Kultusministeriums. Ab 2025 werden voraussichtlich zudem Tablettklassen angeboten werden können.

Hallenbad

  • Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch, Freitag
    17:30 – 21:30 Uhr

    Donnerstag (Warmbadetag für Eltern mit Kleinkind)
    15:30 – 16:30 Uhr

    Donnerstag (Warmbadetag)
    16:30 – 20:30 Uhr

    Samstag
    14:00 – 18:00 Uhr

    Sonntag
    09:00 – 12:00 Uhr

  • Gebühren: Erwachsene/Jugendliche über 16 Jahre
    Einzelkarte: 3,30 EUR
    10-er Karte: 29,10 EUR
    Jahreskarte: 70,00 EUR

    Jugendliche unter 16 Jahre, Schüler, Studenten, Senioren ab 70 Jahren, Schwerbehinderte ab 50 Prozent Erwerbsminderung
    Einzelkarte: 2,60 EUR
    10-er Karte: 21,60 EUR
    Jahreskarte: 45,20 EUR

    Familienkarte
    91,50 EUR für Familien mit deren Kinder unter 16 Jahre

    Sonstiges
    0,60 EUR Zuschlag an Warmbadetagen (i.d.R. Donnerstags)
    80,00 EUR Wertersatz für Garderobenschlüssel
    min. 25,00 EUR Reinigungsgeld bei Verunreinigungen

    + 1/2 Eintrittspreis Zeitüberschreitung 15 bis 30 Minuten
    + voller Eintrittspreis Zeitüberschreitung über 30 Minuten

    Die Preise gelten ab 01. September 2025.

    Die Badezeit beträgt einschließlich Aus- und Ankleiden 1 1/2 Stunden. Sie beginnt mit dem Passieren der Kasse und endet mit dem Verlassen des Bades.
  • Kontakt: Hallenbad Höchstädt
    Prinz-Eugen-Straße 10
    89420 Höchstädt a.d.Donau
    Tel.: 09074 5177
  • Träger: Schulverband Höchstädt

Das Hallenbad des Schulverbands der Grund- und Mittelschule Höchstädt ist für den öffentlichen Badebetrieb geöffnet.

Die Gesundheit sowie die Sicherheit der Badegäste, Mitarbeiter und Ehrenamtlichen stehen für uns in diesen besonderen Zeiten im Vordergrund. Um ein sicheres Badeerlebnis zu ermöglichen, ist die gegenseitige Rücksichtnahme das A und O. Dies gilt sowohl für die Nutzung durch die Vereine als auch für alle anderen Nutzer.

Nach der Sommerpause ist das Hallenbad wieder ab 23. September 2025 für den öffentlichen Badebetrieb geöffnet.

Feiertagsregelung:

Feiertag

Datum

Öffnung

Uhrzeit

Tag der Deutschen Einheit

03.10.2025

Geöffnet

09:00 - 12:00 Uhr 

 

Allerheiligen

01.11.2025

 

Geöffnet

09:00 - 12:00 Uhr 

 

 

Heiliger Abend

1. Weihnachtsfeiertag

2. Weihnachtsfeiertag

24.12.2025

25.12.2025

26.12.2025

Geschlossen

Geschlossen

Geöffnet

 

 

09:00 - 12:00 Uhr

 

Silvester

Neujahr

31.12.2025

01.01.2026

Geschlossen

Geschlossen

 

 

Hl. Drei Könige

06.01.2026

Geöffnet

09:00 - 12:00 Uhr 

 

 

Belegungsplan

fett gedruckt= öffentliches Schwimmen

Montag
13:30 – 15:00 Uhr Schwimmkurs (Frau Jellen)
17:00 – 18:30 Uhr SSV Aktive (Wettkampfgruppe)
18:30 – 19:30 Uhr Wasserwacht, Anfängerschwimmkurs
19:30 – 20:30 Uhr Wasserwacht, Aktiven-Training
20:30 – 21:30 Uhr SSV Sportschwimmen für Erwachsene

Dienstag

17:30 – 21:30 Uhr Familienschwimmen
19:00 – 19:30 Uhr Wassergymnastik Kneipp-Verein

Mittwoch

14:15 – 15:15 Uhr SSV Gruppe „Seepferdchen“
15:15 – 16:15 Uhr SSV Nachwunschmannschaft 2 „Delphine“
16:15 – 17:15 Uhr SSV Anfänger
17:30 – 21:30 Uhr Familienschwimmen
19:00 – 19:30 Uhr Wassergymnastik des Kneipp-Vereins (eingeschränkter Badebetrieb)

Donnerstag
15:30 – 16:30 Uhr Eltern- und Kleinkinderschwimmen (Warmbadetag)
16:30 – 20:30 Uhr Familienschwimmen
19:30 – 21:30 Uhr SSV Sport-Reha-Schwimmen

Freitag
14:00 – 15:00 Uhr SSV Schwimmkurs 1
15:00 – 16:00 Uhr SSV Schwimmkurs 2
16:00 – 17:30 Uhr SSV Nachwuchs- und Wettkampfgruppe
17:30 – 21:30 Uhr Familienschwimmen

Samstag
07:15 – 10:00 Uhr TSV Wertingen, Triathlon
10:30 – 11:30 Uhr Wasserwacht, Jugendtraining
14:00 – 18:00 Uhr Familienschwimmen

Sonntag
09:00 – 12:00 Uhr Familienschwimmen

(Stand Juli 2025)

 

 

Haller, Markus

  • Position/Referat: Protokollführer
  • BLH/Mitglied von: Gemeinderat, BUA

Häußler, Silvia

  • Position/Referat: Referentin für den Friedhof Unterglauheim
  • BLH/Mitglied von: Gemeinderat, RechPrA

Heimathaus Blindheim

  • Öffnungszeiten: von April bis Oktober jeden 1. Sonntag im Monat von 14:00 bis 17:00 Uhr

In einer beispielhaften Gemeinschaftsaktion wurde der ehemalige Zillenbauernhof in Blindheim vor dem Verfall gerettet und einer neuen Nutzung zugeführt.

Das denkmalgeschützte Bauernhaus samt Scheune aus dem 17. Jahrhundert beherbergt jetzt ein Museum über das Wohnen und Arbeiten auf dem Lande. 

Ein dem historischen Gebäudeteil angepasster Neubau dient der Gemeinde als Rathaus.

Der Zillenbauernhof gehörte bis zum Jahre 1803 zu dem ehemaligen Zisterzienserkloster Kaisheim. Das einstöckige freistehende Bauernhaus hat als Besonderheit einen an der südlichen Hofseite aufgebauten sogenannten „Zwerchgiebel".

Kurze Hausbeschreibung

Das Wohnhaus wird durch einen breiten mit Solnhofer Platten belegten Quergang erschlossen, von dem aus man alle Räume erreicht.

Die fünffenstrige Stube an der rechten Gangseite mit dem Kachelofen und der großen umlaufenden Sitzbank ist der zentrale Aufenthaltsraum des Bauernhauses. Die Stube war früher im Winter der einzige beheizbare und somit wichtigste Ort für die Hausgemeinschaft.

Bild: Gemeinde Blindheim

In der anschließenden eingewölbten Küche befindet sich die Wasserstelle mit einem Pumpbrunnen und ein gemauerter Kachelherd mit Wasserschiff. Bis zum Jahre 1919 war hier eine offene Feuerstelle mit Rauchfang. Ab dieser Zeit entwickelte sich die Küche zum Wohnraum für die Familie.

Bild: Gemeinde Blindheim

Die Kammern auf der linken Gangseite dienten in erster Linie als Schlafräume. Die größere zur Hofseite gelegene Kammer war dem Bauer und der Bäuerin zugeordnet. Hier wird auch die Kleidung und Wäsche aufbewahrt. In der etwas erhöht zum Flur liegenden Hinterkammer schliefen einst die Kinder oder Dienstboten. Darunter befindet sich ein gewölbter Keller mit Ziegelboden.

Vom Hausflur leitet ein schmaler Längsgang in den ehemaligen Stall, heute Zugang zur Gemeindekanzlei.

Bild: Gemeinde Blindheim

Gleich nach der Haustür führt linker Hand eine Treppe in das Obergeschoss des Hauses. Hier liegt im Zwerchhaus ein original erhaltener und etwas aufwendiger ausgestalteter Raum. In der Zeit um 1780 entstanden, diente er ehemals wohl als Austragsstube für die alten Bauersleute.

Nebenan unter dem Dachgebälk ist das Gewölbe der darunterliegenden Küche sichtbar. Dem gegenüber, im früheren Getreideboden, sind seit der Renovierung prähistorische Bodenfunde aus der Blindheimer Flur sowie zahlreiche Relikte der Schlacht bei Blindheim am 13. August 1704 aufbewahrt und zugänglich gemacht.

Bild: Gemeinde Blindheim

Innovationsnetzwerk LK Dillingen „Nachhaltiges Bauen und Wohnen für eine bessere Zukunft“ - „Alte Wirtschaftsgebäude sinnvoll umnutzen – steuerliche Aspekte und Möglichkeiten“

  • Startdatum: 25.09.2025 18:00
  • Ort: Großer Sitzungssaal Landratsamt Dillingen a.d.Donau
  • Veranstalter: Innovationsnetzwerk Landkreis Dillingen

Am Donnerstag, 25. September 2025, 18:00 Uhr, veranstaltet der Landkreis Dillingen a.d.Donau in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband und dem Regionalentwicklungsverein Donautal-Aktiv e.V. einen Vortrag zum Thema „Alte Wirtschaftsgebäude sinnvoll umnutzen – steuerliche Aspekte und Möglichkeiten“. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten auf Grundlage von konkreten Fallbeispielen praxisnahe Informationen, welche Steuerarten im jeweiligen Fall betroffen und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Teilnahme ist sowohl in Präsenz im Landratsamt Dillingen wie auch online Zuhause am Bildschirm möglich.

Ablauf:
18:00 Uhr Beginn und Eröffnung durch Landrat Markus Müller
18:15 Uhr Vortrag „Alte Wirtschaftsgebäude sinnvoll umnutzen – steuerliche Aspekte und Möglichkeiten“
Referent: Benedikt Seitz, Dipl.-Finanzwirt (FH) und Steuerberater
19:00 Uhr Fragen und Antworten

Landrat Markus Müller lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zum Vortragsabend herzlich ein. Eine Anmeldung ist zwingend unter Angabe des vollständigen Namens, einer E-Mailadresse sowie der Angabe, ob die Teilnahme online oder in Präsenz stattfindet per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erforderlich. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenfrei.