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Blindheim

150 Jahre FFW Blindheim

  • Startdatum: 25.06.2026 00:00
  • Ort: wird noch bekannt gegeben
  • Veranstalter: FFW Blindheim

Am Donnerstag den 25. Juni 2026 findet unser Kabarett mit „DaBobbe“ im Festzelt statt. 

Kartenvorverkauf bei der Schlagernacht in Blindheim sowie beim Nebelbachparkfest und ab sofort bei der Tankstelle Behringer in Höchstädt.

VVK: 25 €

Altpapiersammlung

  • Startdatum: 09.05.2026 00:00
  • Ort: Unterglauheim, Wolperstetten, Berghausen
  • Veranstalter: Pfarrgemeinde Blindheim

Am 9. Mai 2026 findet die nächste Altpapiersammlung statt. Je mehr Papier zusammenkommt, desto besser für die Umwelt – und für die Jugendarbeit in unserer Gemeinschaft. Unsere Ministranten freuen sich möglichst viel Papier einsammeln zu können - starten Sie noch heute mit dem Sammeln. Jeder Schnipsel zählt!

Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Unterglauheim Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat Blindheim hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Unterglauheim, beschlossen. Die Gemeinde beabsichtigt den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“ um das Grundstück Fl.-Nr. 550/51 Gemarkung Unterglauheim zu erweitern.

Es sind bereits einige Interessenten für die gesamte Fläche des Gewerbegebiets vorhanden. Die Anfragen übersteigen dabei jedoch die zur Verfügung stehende Fläche des rechtskräftigen Bebauungsplans, eine Aussparung des Flurstücks 550/51 wäre aus Sicht der Gemeinde für eine optimale Nutzung des Gebiets als Gewerbestandort deshalb hinderlich. Daher sollen im Zuge der Planung die Eingrünung sowie die Baugrenze im südöstlichen Bereich des bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Bahn“ verlegt werden, da diese das Gewerbegebiet ansonsten durchschneiden würde. Nach der Umsetzung der Planung ist das Gewerbegebiet weiterhin zur Gänze eingegrünt.

Ziel des Bebauungsplans ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Gewerbegebiets zu schaffen.

Der Geltungsbereich umfasst hauptsächlich das Grundstück Fl.-Nr. 550/51 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 550/16 jeweils Gem. Unterglauheim. Als Ausgleichsfläche ist eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 367, Gem. Unterglauheim, vorgesehen.

Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird zu einem späteren Zeitpunkt angepasst (Grundsatzbeschluss zur Aktualisierung vom 22.02.2024).

In der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2025 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der betroffenen Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der vorzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen behandelt sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu dem Entwurf der oben genannten Bauleitplanung gefasst.

Die überarbeiteten Unterlagen

·         Planzeichnung, Textteil und Begründung vom 26.06.2025

·         Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vom 26.06.2025

·         saP vom November 2023, aktualisiert April 2025

·         Lärmgutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Bahn“ vom 09.09.2011, Lärmgutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Bahn“ - Überprüfung der Emissionskontingente mit der Flächenaufteilung MI/GE vom 28.05.2013, Lärmgutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung vom 19.05.2025

·         Baugrundgutachten vom 06.07.2018

liegen nunmehr vom 10.09.2025 bis 15.10.2025 in der Geschäftsstelle der VG Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16, sowie im Rathaus Blindheim, Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim, während der jeweiligen Dienststunden zur Einsichtnahme aus (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch).

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Blindheim (www.blindheim.de) bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt (vg-hoechstaedt.de/bekanntmachungen) eingesehen werden. Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitungsportal) zugänglich gemacht. Gleichzeitig können die umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden. Als weitere umweltrelevante Unterlage liegt der Flächennutzungs- und Landschaftsplan aus.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Planung mündlich, schriftlich (postalisch bzw. elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der VG Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16 sowie im Rathaus Blindheim, Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim, während der jeweiligen Dienststunden vorgebracht werden bzw. eingereicht werden. Sollte der Gemeinde Blindheim bis 15.10.2025 keine Stellungnahme vorliegen, geht die Gemeinde Blindheim davon aus, dass zur Planung keine weiteren Anregungen vorgebracht werden.

Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Die vollständige Bekanntmachung ist den Anschlägen an den Gemeindetafeln Blindheim (Rathaus, Weiherbrunnenstraße 9), Unterglauheim (Kirchplatz) und Wolpertstetten (bei der Haus-Nr. 22) zu entnehmen.

 

Datenschutz (PDF)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter der Schule“, Gemarkung Blindheim, sowie 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Blindheim im Parallelverfahren

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes

,,Hinter der Schule", Gemarkung Blindheim, sowie die 9. Änderung des Flächennutzungs-und Landschaftsplanes der Gemeinde Blindheim im Parallelverfahren beschlossen und die diesbezüglichen Geltungsbereiche festgesetzt.

Die Gemeinde Blindheim möchte für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinter der Schule" die Voraussetzungenfür eine moderne und flächensparende Bebauung schaffen. Der Geltungsbereich schließt im Westen unmittelbar an die Ortschaft Blindheim an. Derzeit wird die betreffende Fläche landwirtschaftlich genutzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,8 ha.

Der Bebauungsplan teilt sich in ein Mischgebiet (MI)und Wohngebiet (WA), was dem der Gemeinde bekannten Bedarfentspricht und der Lage am alten Ortskern entspricht. Die Größe des Baugebietes soll den Bedarf der Gemeinde auf mehrere Jahre decken, es wird in Bauabschnitten erschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke FI.-Nr. 310, 311, 312 der Gemarkung Blindheim.

Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:

  • im Norden: Grundstücke FI.-Nrn. 173/13 (Krautgartenweg), 817, 818 und 819
  • im Westen: Grundstück FI.-Nr. 313
  • im Süden: Grundstücke FI.-Nrn. 9, 11, 19, 308 und 309 (Oberfeldweg)
  • im Osten: Grundstücke FI.-Nrn. 813, 813/2, 814, 814/1und 815,

alle Gemarkung Blindheim

Der Ausgleich findet auf dem Grundstück FI.-Nr. 2800 der Gemarkung Blindheim statt.

Die bisher im Flächennutzungs- und Landschaftsplan festgesetzte Nutzungsart wird dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes angepasst.

Die entsprechenden Unterlagen lagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der benachbarten Gemeinden sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Zeit vom 10.06.2025 bis 14.07.2025 öffentlich zurEinsichtnahme aus. Die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden so-wie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen fand in der Sitzung vom 20.11.2025 statt.

In gleicher Gemeinderatssitzung wurden die Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gefasst.

Die überarbeiteten Unterlagen

zur Aufstellung des Bebauungsplanes:

  • PLANTEIL A PLANZEICHNUNG
  • PLANTEIL B AUSGLEICHSBILANZIERUNG
  • SATZUNG+ VERFAHRENSVERMERKE
  • BEGRÜNDUNG mit Eingriffsregelung und Umweltbericht
  • ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes:

  • PLANZEICHNUNG, LEGENDE MIT ZEICHENERKLÄRUNG
  • BEGRÜNDUNG -Allgemein
  • BEGRÜNDUNG - Umweltbericht
  • VERFAHRENSVERMERKE 
  • ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

jeweils in der Fassung vom 20.11.2025,

zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes liegen nunmehr vom 09.12.2025 bis 15.01.2026in der

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16, sowie in der Gemeindekanzlei Blindheim, Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim, während der jeweiligen Dienststunden zur Einsichtnahme aus (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch).

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Blindheim (www.blindheim.de) bzw.  Verwaltungsgemeinschaft                                                                                                                       Höchstädt (vg-hoechstaedt.de/bekanntmachungen)eingesehen werden.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern {https://geoportal.bayern.de/bauleitungsportal) zugänglich gemacht.

Gleichzeitig können die umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Wesentlichen Eingriffe in die Natur und Landschaft bzw. Wasserwirtschaft betreffen, eingesehen werden (siehe Anlage Abwägung).

Bezüglich der umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hinge-wiesen, dass für denBebauungsplan ein Umweltbericht mit der Beurteilung der Schutzgüter (u.a. Mensch, Wasser, Luft, Klima, Boden, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter) erstellt wurde. zusammenfassend ergibt sich daraus, dass die Auswirkungen beider Umsetzung des Bebauungsplanes „Hinter der Schule", sowie der Änderung des Flächennutzungs- und Land-schaftsplanes von geringer Erheblichkeit sind.

Während der Auslegung können Bedenken und Anregungen (schriftlich - vorrangig elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - oder zur Niederschrift) zu den Planungen abgegeben werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können nach den Maßgaben des § 4a Absatz 6 Satz 1 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hättegeltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme oh-ne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bekanntmachung der abschließenden Ergebnisse der Kommunalwahl

Am 18. bzw. 19. März 2026 fanden die Wahlausschusssitzungen der Gemeinden bzw. der Stadt statt. Hierbei wurden die Ergebnisse der Bürgermeister-, Gemeinderats- und Stadtratswahl amtlich festgestellt.

Die Bekanntmachung des amtlichen Ergebnisses kann unter beiliegenden Links eingesehen werden.

Berghausen

Berghausen, ein malerischer Ortsteil der Gemeinde Blindheim, liegt eingebettet im idyllischen schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau. Mit seiner Lage zwei Kilometer nördlich von Unterglauheim, am sanften Hang der Schwäbischen Alb, der zum malerischen Donautal hin abfällt, strahlt das Dorf einen ganz besonderen Charme aus. Die erste urkundliche Erwähnung fand im Jahr 1156 als „Berchuson“ statt, was auf die lange und bewegte Geschichte des Ortes hinweist.

Es wird angenommen, dass Berghausen als Ausbausiedlung von Unterglauheim oder Blindheim entstanden ist. Ein von Berghausen benanntes Adelsgeschlecht ist zwischen 1209 und 1264 belegt, was die Bedeutung des Dorfes in früheren Zeiten unterstreicht. Im Jahr 1268 gelangte Bayern aufgrund des konradinischen Erbes in den Besitz von Ländereien in Berghausen und konnte bis ins Spätmittelalter die Landeshoheit festigen. Auch das Kloster Kaisheim und das Dominikanerinnenkloster in Dillingen besaßen Grundbesitz in der Region, wobei Letzteres zudem das Zehntrecht innehatte.

Eine dunkle Episode in der Geschichte Berghausens ereignete sich im Jahr 1704, als französische Truppen während des Spanischen Erbfolgekriegs das Dorf in Brand steckten. Trotz dieser Zäsur hat Berghausen seinen historischen Charme bewahrt und lädt dazu ein, die Spuren der Vergangenheit zu entdecken.

Blindheim

Die Gemeinde Blindheim liegt nordwestlich der Donau zwischen Schwenningen und Höchstädt an der B16. Blindheim ist die historisch wohl bekannteste Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft. 1704 fand hier eine der bedeutendsten Schlachten des spanischen Erbfolgekrieges statt, die sogenannte Zweite Schlacht von Höchstädt, welche namensgebend als „Battle of Blenheim“ vor allem in die britische Kriegsgeschichte eingegangen ist.

Viele Gebäudedenkmäler und Kirchen in und um den idyllischen Ortskern zeugen ebenfalls von der reichen Geschichte der ehemaligen Hofmark. In der wunderbar renovierten Breisachmühle etwa kann man heute als Gast residieren wie einst der Herzog von Marlborough. Ein 2004 eröffneter Denkmalweg lässt diese zusätzlich lebendig werden.

Von der Donau trennt Blindheim das Naturschutzgebiet Apfelwörth am ehemaligen Altwasserarm. Mit 188 Hektar ist es eines der größten und bedeutendsten Schutzgebiete Schwabens. Über 70 bedrohte Vogelarten haben hier ein nachhaltiges Zuhause gefunden. Die (Rad)wanderwege rund um Blindheim gehören zu den schönsten der Region.

Die Mischung von Naturverbundenheit, geschichtlicher Bedeutsamkeit und günstiger Lage macht Blindheim auch besonders interessant für (Rad)wanderer und Kulturtouristen.

Zu Blindheim gehören seit 1978 die Ortsteile Unterglauheim und Wolpertstetten sowie Berghausen und Weilheim.

 

Wappenbeschreibung der Gemeinde Blindheim

Amtliche Wappenbeschreibung „Unter rotem Schildhaupt, darin ein durchgehendes silbernes Balkenkreuz, schräggeteilt von Silber und Schwarz, überdeckt von einem golden gekrönten natürlichen Wassermann mit zwei aufgebogenen goldenen Fischschwänzen, der in der Rechten eine rote Hellebarde und in der Linken ein rotes Faß hält, aus dem silbernes Wasser strömt.“

Der Inhalt des Hoheitszeichens ist wie folgt zu begründen:

Der im Zentrum des neuen Gemeindewappens stehende Wassermann stammt aus dem ehemaligen Gemeindewappen von Unterglauheim und verweist auf die Brunnenfelder in den Gemarkungen Blindheim und Unterglauheim (Pumpwerk Sallmannsberg).

Die Hellebarde ist dem Wappen des Ritters Heinrich von Schlaitdorf entnommen, der 1215 Kapelle und Besitzungen in Wolperstetten an Kloster Kaisheim verkauft hat.

Die Schrägteilung von Silber und Schwarz erinnert an das Wappen der Ritter von Blindheim, die vom 13. bis zum 15. Jahrhundert nachweisbar sind.

Das weiße Kreuz auf rotem Grund stellt das Wappen des Prinz Eugen von Savoyen dar, einem der Sieger in der für die Geschichte des spanischen Erbfolgekrieges so wichtigen Schlacht von Blindheim (1704).

Die Schrägteilung von Silber und Schwarz sowie das Balkenkreuz von Savoyen waren schon Teil des alten Wappens von Blindheim.

                              Wappen der Gemeinde Blindheim

Blindheim | Bildung & Betreuung

Bildung & Betreuung

In Blindheim finden Sie eine optimale Bildungs- oder Betreuungsinfrastruktur. Eine Kinderbetreuung ist vor Ort möglich, alle Schularten sind mit dem Bus schnell erreichbar.

Blindheim | Bürgermeister

Jürgen Frank

Weiherbrunnenstraße 9
89434 Blindheim
Tel.: 09074 2028
Mobil: 0162 2472809
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.blindheim.de

Amtsstunden:
Blindheim: Freitag 16:00 – 18:30 Uhr
Unterglauheim: 1. Samstag im Monat 09:30 – 10:00 Uhr
Wolpertstetten: 1. Samstag im Monat 10:15 – 10:45 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Bürgermeister

Der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.
(Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung)

Blindheim | Freizeit & Vereine

Freizeit & Vereine

Ein buntes Vereins- und Freizeitangebot bereichert das Leben in unserer Gemeinde. Ziel ist es, wertvolle soziale, kulturelle, pädagogische und gesundheitspflegerische Funktionen zu erfüllen und bei Jung und Alt Kreativität, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein zu stärken. 

Liste aller im Gemeindegebiet tätigen Vereine, die einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt haben.

  • Spielplätze

Blindheim | Gemeinderat

Gemeinderat

Dem Gemeinderat gehören gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung 12 Mitglieder und der 1. Bürgermeister an. Der Gemeinderat wählt sich zu Beginn seiner Amtszeit aus seinen Reihen einen 2. und 3. Bürgermeister. 

Sitzungstermine

In dieser Liste finden Sie die nächsten Sitzungstermine. Die Tagesordnungen des öffentlichen Teils werden wenige Tage vor Sitzungsbeginn veröffentlicht.

Gremium

Nächste Sitzung

Tagesordnung


Sitzung am

Tagesordnung

Tagesordnung

liegt noch nicht vor


Sitzung am

Tagesordnung

Tagesordnung

liegt noch nicht vor


Sitzung am

Tagesordnung

Tagesordnung

liegt noch nicht vor


Sitzung am

Tagesordnung

Tagesordnung

liegt noch nicht vor

Sitzungsprotokolle

Hierfinden Sie die Protokolle des öffentlichen Teils der letzten Gemeinderatssitzungen:

Einladung per E-Mail

Seit mehreren Jahren besteht die Möglichkeit, sich die öffentliche Tagesordnung der jeweils anstehenden Gemeinderatssitzung per E-Mail zuschicken zu lassen. Einige Gemeindebürger nutzen diesen Service bereits. Wenn Sie ebenfalls daran interessiert sind, füllen Sie bitte beiliegendes Formular aus

Mitglieder

Blindheim | Gesundheit & Pflege

Gesundheit & Pflege

Wir alle wünschen uns Gesundheit über das Jahr hinweg. Wenn es dann doch einmal zwicken sollte, so können wir glücklicherweise auf ein breites Netzwerk an Gesundheits- und Pflegebetrieben zurückgreifen.

Blindheim | Kirchen & Soziales

Kirchen & Soziales

Kirchen und Sozialeinrichtungen leisten mit ihrem kulturellen und sozialen Engagement einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben der Gesellschaft. Neben den regelmäßigen Gottesdiensten bieten die Pfarrämter verschiedene Gesprächskreise für Menschen jeden Alters.

Blindheim | Mitteilungsblatt

Mitteilungsblatt

Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Blindheim erscheint monatlich und wird hier veröffentlicht.

Blindheim | Satzungen & Verordnungen

Satzungen & Verordnungen

Hier finden Sie die derzeit verfügbaren Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Blindheim. Diese werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Blindheim | Spielplätze

Einrichtungen

Spielplätze

Zahlreiche Spielplätze in unserer Gemeinde lassen die Kinderherzen höher schlagen.

Ob Rutsche, Schaukel, Sandkasten oder Seilbahn, hier ist für alle etwas dabei.

Kennen Sie schon die Spielplätze in Ihrer Nähe? Verschaffen Sie sich einen Überblick.

  • Spielplatz "Am Ebelfeld"

    • Karussell
    • Federwippe
    • Rutsche
    • Vogelnestschaukel
  • Spielplatz "Donaustraße"

    • Drehspielgerät
    • Rutschanlage
    • Sechseckklettergerüst
    • Schaukel
    • Wackelsteg

Karten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024

Spielplätze Blindheim

Spielplatz am Ebelfeld
Auf dem Spielplatz „Am Ebelfeld“ in Blindheim sind folgende Spielgeräte vorhanden:

  • Karussell
  • Federwippe
  • Rutsche
  • Vogelnestschaukel

Spielplatz Donaustraße
Auf dem Spielplatz „Donaustraße“ in Blindheim sind folgende Spielgeräte vorhanden:

  • Drehspielgerät
  • Rutschanlage
  • Sechseckklettergerüst
  • Schaukel
  • Wackelsteg

Spielplatz "Am Ebelfeld"

Spielplatz "Donaustraße"

  • Spielplatz "Ahornstraße"

    • Doppelschaukel
    • Karussell
    • Federwippe
  • Spielplatz Wolpertstetten

    • Seilbahn
    • Turm mit Rutsche
    • Karussell
    • Schaukelanlage

Karten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024

Spielplätze Unterglauheim und Wolpertstettten

Spielplatz "Ahornstraße"
Auf dem Spielplatz „Ahornstraße“ in Unterglauheim sind folgende Spielgeräte vorhanden:

  • Doppelschaukel
  • Karussell
  • Federwippe

Spielplatz Wolpertstetten
Auf dem Spielplatz in Wolpertstetten sind folgende Spielgeräte vorhanden:

  • Seilbahn
  • Turm mit Rutsche
  • Karussell
  • Schaukelanlage

Spielplatz "Ahornstraße" Unterglauheim

Spielplatz Wolpertstetten

Blindheim | Tourismus

Tourismus

Blindheim erleben

Einzigartige Natur, lebendige Geschichte und mehr lässt bei uns erleben.