Der Gemeinderat Blindheim hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Unterglauheim, beschlossen. Die Gemeinde beabsichtigt den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Bahn“ um das Grundstück Fl.-Nr. 550/51 Gemarkung Unterglauheim zu erweitern.
Es sind bereits einige Interessenten für die gesamte Fläche des Gewerbegebiets vorhanden. Die Anfragen übersteigen dabei jedoch die zur Verfügung stehende Fläche des rechtskräftigen Bebauungsplans, eine Aussparung des Flurstücks 550/51 wäre aus Sicht der Gemeinde für eine optimale Nutzung des Gebiets als Gewerbestandort deshalb hinderlich. Daher sollen im Zuge der Planung die Eingrünung sowie die Baugrenze im südöstlichen Bereich des bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet An der Bahn“ verlegt werden, da diese das Gewerbegebiet ansonsten durchschneiden würde. Nach der Umsetzung der Planung ist das Gewerbegebiet weiterhin zur Gänze eingegrünt.
Ziel des Bebauungsplans ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Gewerbegebiets zu schaffen.
Der Geltungsbereich umfasst hauptsächlich das Grundstück Fl.-Nr. 550/51 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 550/16 jeweils Gem. Unterglauheim. Als Ausgleichsfläche ist eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 367, Gem. Unterglauheim, vorgesehen.
Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird zu einem späteren Zeitpunkt angepasst (Grundsatzbeschluss zur Aktualisierung vom 22.02.2024).
In der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2025 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der betroffenen Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der vorzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen behandelt sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu dem Entwurf der oben genannten Bauleitplanung gefasst.
Die überarbeiteten Unterlagen
· Planzeichnung, Textteil und Begründung vom 26.06.2025
· Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vom 26.06.2025
· saP vom November 2023, aktualisiert April 2025
· Lärmgutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Bahn“ vom 09.09.2011, Lärmgutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Bahn“ - Überprüfung der Emissionskontingente mit der Flächenaufteilung MI/GE vom 28.05.2013, Lärmgutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Bahn“, 1. Änderung und Erweiterung vom 19.05.2025
· Baugrundgutachten vom 06.07.2018
liegen nunmehr vom 10.09.2025 bis 15.10.2025 in der Geschäftsstelle der VG Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16, sowie im Rathaus Blindheim, Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim, während der jeweiligen Dienststunden zur Einsichtnahme aus (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch).
Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Blindheim (www.blindheim.de) bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt (vg-hoechstaedt.de/bekanntmachungen) eingesehen werden. Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitungsportal) zugänglich gemacht. Gleichzeitig können die umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden. Als weitere umweltrelevante Unterlage liegt der Flächennutzungs- und Landschaftsplan aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Planung mündlich, schriftlich (postalisch bzw. elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der VG Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16 sowie im Rathaus Blindheim, Weiherbrunnenstraße 9, 89434 Blindheim, während der jeweiligen Dienststunden vorgebracht werden bzw. eingereicht werden. Sollte der Gemeinde Blindheim bis 15.10.2025 keine Stellungnahme vorliegen, geht die Gemeinde Blindheim davon aus, dass zur Planung keine weiteren Anregungen vorgebracht werden.
Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Die vollständige Bekanntmachung ist den Anschlägen an den Gemeindetafeln Blindheim (Rathaus, Weiherbrunnenstraße 9), Unterglauheim (Kirchplatz) und Wolpertstetten (bei der Haus-Nr. 22) zu entnehmen.
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