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Vereinsförderrichtlinie: Abgabe Zuschussanträge

Vereinsförderrichtlinie: Abgabe Zuschussanträge

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Die Zuschussanträge für die Förderungen (Basis-, konsumtive und investive Förderung) gemäß der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Höchstädt sind einheitlich bis zum 31.01.2026 bei der Stadtverwaltung einzureichen.

Bei konsumtiver und investiver Förderung gelten verspätet eingereichte Anträge für das Folgejahr. Bei der Basisförderung ist dies jedoch nicht der Fall, da keine Doppelförderung zulässig ist.

 

Die erforderlichen Formulare finden Sie unter Vereinsförderrichtlinie: Formulare

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