Veranstaltungen
Die Stadt Höchstädt unterhält für förmliche Bekanntmachungen, insbesondere nach Art 26 Gemeindeordnung bzw. Art. 17 Abs. 3 Bayerisches Digitalgesetz ein Amtsblatt, dass unregelmäßig bei Bedarf erscheint.
Amtsblatt
Die Stadt Höchstädt unterhält für förmliche Bekanntmachungen, insbesondere nach Art 26 Gemeindeordnung bzw. Art. 17 Abs. 3 Bayerisches Digitalgesetz ein Amtsblatt, dass unregelmäßig bei Bedarf erscheint.
Zusendung per Post?
Auf Wunsch senden wir Ihnen das Amtsblatt auch postalisch zu. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.