Kommunalwahl 2026: Bekanntmachung der Sitzung des Beschwerdeausschusses
23. Dezember 2025
Wahlen
Höchstädt, Blindheim, Schwenningen, Finningen, Lutzingen
Links & Unterlagen
Bekanntmachung der Sitzung des Beschwerdeausschusses für die Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 im Regierungsbezirk Schwaben am Sonntag, den 8. März 2026 zur letztendlichen Entscheidung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge
Die Sitzung des Beschwerdeausschusses für die Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 im Regierungsbezirk Schwaben findet statt am
Montag, den 02.Februar 2026, 13:00 Uhr,
im Rokokosaal der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg.
Gemäß Art. 32 Abs. 4 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) entscheidet auf Antrag des betroffenen Wahlvorschlagsträgers der Beschwerdeausschuss der Regierung von Schwaben (Art. 8 GLKrWG; § 11 GLKrWO) bis spätestens 24:00 Uhr des 34. Tages vor dem Wahltag letztendlich über die Gültigkeit des eingereichten Wahlvorschlags. Wahlleiter, Parteien oder Wählergruppen sind nicht antragsberechtigt, die nach ihrer Meinung rechtswidrige Zulassung anderer Wahlvorschläge prüfen zu lassen (vgl. Nr. 18 GLKrWBek).
Der Beschwerdeausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeitwird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Wichtiger Hinweis! Dieser Text dient allein ihrer Information. Der allein verbindliche Text ist als Link verfügbar.