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Verwaltungsgemeinschaft

Achtung Smart-Watch: Kosten für Fehlalarme müssen von Eigentümern getragen werden

  • Untertitel: Achtung Smart-Watch:

Smartwatches sind längst aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie sind beliebte Begleiter, die nicht nur Fitnessdaten erfassen, sondern im Notfall sogar Leben retten können. Doch die zunehmende Nutzung bringt auch Herausforderungen mit sich: Immer häufiger lösen Smartwatches unbeabsichtigte Notrufe aus, sogenannte Fehlalarm, die erhebliche Kosten und Einsatzbelastungen für Feuerwehr und Rettungsdienste verursachen.

In Bayern verzeichnen die Integrierten Leitstellen einen deutlichen Anstieg an Fehlalarmen. Verantwortlich dafür sind häufig Smartwatches mit automatischer Sturzerkennung. Diese Geräte setzen eigenständig einen Notruf ab, wenn sie beispielsweise beim Sport oder durch Erschütterungen am Handgelenk einen Sturz oder eine plötzliche Bewegung registrieren – auch wenn kein echtes Notfallgeschehen vorliegt.

Was passiert, wenn ein solcher Fehlalarm ausgelöst wird? Reagiert der Nutzer nicht auf die automatische Benachrichtigung, entsendet die Rettungsleitstelle (ILS) entsprechend der GPS-Daten die Feuerwehr oder Rettungsdienste an den vermeintlichen Einsatzort. In dieser Zeit stehen diese Rettungsmittel anderen, möglicherweise von einem echten Notfall betroffenen Personen nicht zur Verfügung. Die Kosten für diese Einsätze müssen nach bayerischem Recht (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 Bayerisches Feuerwehrgesetz) daher vom Eigentümer der Smartwatch getragen werden und können schnell einige Hundert Euro betragen.

Um unnötige Kosten und Einsatzbelastungen zu vermeiden, empfehlen wir Eigentümern, die Einstellungen ihrer Smartwatches im Hinblick auf die eCall- und SOS-Funktionen zu überprüfen, die Geräte bei aktivierter Funktion nicht aktiv herumzuwerfen und sofort auf Rückfragen der Leitstelle laut und deutlich zu reagieren. Insbesondere bei Tätigkeiten, bei denen Erschütterungen auftreten können, sollte die Sturzerkennung bei Smartwatches deaktiviert werden. Alternativ kann die Funktion auch dauerhaft deaktiviert werden. Hinweise zur Deaktivierung der SOS-Funktion sowie Tipps für sinnvolle Einstellungen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hersteller.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe im Interesse einer guten Notfallversorgung und der Einsatzbelastung unserer ehren- wie hauptamtlichen Einsatzkräfte!

Ausbildungsstart 2025: Herzlich Willkommen in der Verwaltungsgemeinschaft / Stadt Höchstädt

Auszubildende sind das Herzstück unserer Zukunft! Sie bringen frischen Wind, innovative Ideen und zukunftsorientiertes Denken mit, das unsere Kommunen nachhaltig prägt. Durch gezielte Nachwuchsförderung entstehen wichtige Kompetenzen, die für eine zukunftsfähige Entwicklung einer Kommune und für alle Bürger bedeutend sind. 

Zum Start ins neue Ausbildungsjahr am 1. September heißen wir in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt ganz herzlich zwei neue Auszubildende willkommen:

Tobias Weißenburger beginnt seine Ausbildung zum Umwelttechnologen für Abwasserwirtschaft in unserer städtischen Abwasser-Reinigungsanlage.

Melissa Bezstartet ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im Rathaus Höchstädt.

Wir wünschen beiden einen großartigen Start und freuen uns, junge, engagierte Gesichter in unserem Team zu haben!

Ausgleichszahlungen für das Wasserschutzgebiet Höchstädt

Mit Verordnung des Landratsamts Dillingen vom 01.02.2024 wurde das Wasserschutzgebiet (WSG) Höchstädt verändert bzw. neu ausgewiesen.

Am 22.11.2022 hat die Stadt Höchstädt zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen bei betroffenen Grundstückseigentümern eine Vereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband getroffen, wonach Ausgleichszahlungen nach einem vordefinierten Schlüssel geleistet werden können. Die Vereinbarung entspricht dem Grunde nach einem zwischen Bauernverband und Rieswasserversorgung geschlossenen Vertrag. Damit die Vereinbarung für das konkrete Grundstück wirksam wird, muss ein separater Vertrag zwischen jedem Grundstückseigentümer und der Stadt Höchstädt geschlossen werden. Nähere Informationen finden Sie dazu in den beiliegenden Unterlagen.

Bundestagswahl 2025

  • Untertitel: Wahlergebnisse
  • Sortierung: 1

Unter den links stehenden Links gelangen Sie zu den Wahlergebnissen des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau und des Landratsamtes Donau-Ries.

 

 

Daueraufträge der Grundsteuerzahlung ab 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen der Grundsteuerreform werden ab dem Kalenderjahr 2025 die Grundsteuererhebung nach neuem Recht erlassen (vgl. § 266 Abs. 4 BewG). Die vor dem 01.01.2025 erlassenen Bescheide werden zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Um Überzahlungen oder Fehlbeträge zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge bei der Bank bis zum Erhalt des neuen Bescheides entsprechend anzupassen und vorübergehend auszusetzen.
Sollten Sie als Grundstückseigentümer eine Abbuchung der Grundsteuer wünschen, senden Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat in
Originalunterschrift an uns zurück. Das Formular finden Sie unter Sepa-Lastschriftmandat
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt

Digitale Passbilder im Pass-, Ausweis- und Meldewesen

  • Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen): Bürgerservice
  • Untertitel: Ab 01.05.2025
  • Sortierung: 2

Ab dem 1. Mai 2025müssen in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt die Passbilder für Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass in digitaler Form eingereicht werden. 

Das neue Verfahren ist sicher, standardisiert und erleichtert die Arbeit für Bürger und Behörden.
Fotografen und Fotodienstleister sind dabei verpflichtet, einen zertifizierten Cloud-Dienst für die Übermittlung der Bilder zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass im Rathaus Höchstädt keine Möglichkeit besteht, Passbilder vor Ort anzufertigen!

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt istz.B. das Fotostudio PHOTOSTRIE - Die Bildermanufaktur an einen zertifizierten Cloud-Dienst angebunden und kann daher E-Passbilder erstellen und an die Verwaltungsgemeinschaft übermitteln.

Um unnötige Kosten und Gebühren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab zu klären, ob Ihr Fotograf oder Fotodienstleister ebenfalls einen zertifizierten Cloud-Dienst verwendet. 

Bitte beachten Sie: Digitale Passbilder sind in Deutschland für sechs Monate gültig. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bürgerservicebüros gerne zur Verfügung!

Grund- und Mittelschule Höchstädt: Buszeiten Schuljahr 2025/25

Am 16.09.2025 geht die Schule wieder los, hier finden Sie die Buszeiten der Grund- und Mittelschule Höchstädt:

Fahrzeiten der Sonderbusse für die Erstklässler und ihre Eltern am ersten Schultag, 16.09.2025:

Sonderbus 1:
Sonderheim 8:10 Uhr
Oberglauheim 8:17 Uhr
Schwennenbach 8:20 Uhr
Unterliezheim 8:27 Uhr
Lutzingen 8:35 Uhr

Sonderbus 2:
Unterfinningen 8:15 Uhr
Oberfinningen  8:20 Uhr
Mörslingen-Siedlung 8:25 Uhr
Mörslingen-Friedhof 8:30 Uhr
Deisenhofen 8:35 Uhr

Die Rückfahrt der Schulanfänger ist am ersten Schultagum 10:20 Uhr vorgesehen.
Die 2.-10. Klassen fahren um 11:20 Uhr nach Hause.

Folgende Busfahrpläne gelten für das Schuljahr 2025/2026 in der früh.

Bus 1:

Abfahrt:
7:00 Uhr Mörslingen, Siedlung
7:03 Uhr Mörslingen, Kirche
Ankunft:7:15 Uhr Höchstädt

Abfahrt:
7:25 Uhr Unterglauheim
7:30 Uhr Wolpertstetten
7:34 Uhr Schwenningen
7:38 Uhr Gremheim
7:41 Uhr Blindheim
7:45 Uhr Sonderheim
Ankunft:7:50 Uhr Höchstädt

Bus 2:

Abfahrt:
7:10 Uhr Unterfinningen
7:13 Uhr Oberfinningen
Ankunft:7:25 Uhr Höchstädt

Abfahrt :
7:35 Uhr Lutzingen
Ankunft:7:50 Uhr Höchstädt

Bus 3:

Abfahrt:
7:20 Uhr Unterliezheim
7:25 Uhr Schwennenbach
7:30 Uhr Oberglauheim
Ankunft:7:35 Uhr Höchstädt

Abfahrt:
7:45 Uhr Deisenhofen
Ankunft: 7:50 Uhr Höchstädt

Folgende Busfahrpläne gelten für das Schuljahr 2025/2026 am Mittag.

11:25 Uhr
Bus 1:Deisenhofen, Mörslingen, Finningen
Bus 2:Lutzingen, Unterliezheim, Schwennenbach, Oberglauheim, Sonderheim

12:10 Uhr
Bus 1:Deisenhofen, Mörslingen, Finningen
Bus 2:Lutzingen, Unterliezheim, Schwennenbach, Oberglauheim, Sonderheim

12:55 Uhr
Bus 1:Deisenhofen, Mörslingen, Finningen
Bus 2:Lutzingen, Unterliezheim, Schwennenbach, Oberglauheim
Bus 3:Sonderheim, Blindheim, Gremheim, Schwenningen, Wolpertsstetten, Unterglauheim

15:50 Uhr
Bus 1:Deisenhofen, Mörslingen
Bus 2: Sonderheim, Blindheim, Gremheim, Schwenningen, Wolpertsstetten, Unterglauheim, Schwennenbach, Unterliezheim, Oberglauheim, Lutzingen, Finningen

 

Grundsteuer 2025

  • Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen): Kämmerei, Zuschüsse & Abgaben

Status: Die Grundsteuerbescheide wurden zugestellt.


Am 23. November 2021 wurde durch den Bayerischen Landtag das neue Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses gilt für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Das Grundsteuerverfahren funktioniert zweistufig. Zunächst wird durch das Finanzamt ein sogenannter Grundsteuer-Messbescheid erlassen. Das Bayerische Grundsteuergesetz setzt hierbei für die Grundsteuer A das bundeseinheitliche Ertragswertmodell und für die Grundsteuer B das rein bayerische wertunabhängige Flächenmodell um. Details hierzu können Sie der Informationsseite des Bayerischen Landesamts für Steuern entnehmen (vgl. Link).

Der Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts ist anschließend die Grundlage der Kämmerei zum Erlass des Grundsteuerbescheids, indem der Messbescheid des Finanzamt mit den gemeindlichen Hebesätzen multipliziert werden. 

Hebesätze für 2025

Die Hebesätze der einzelnen Gemeinden wurden im 4. Quartal 2024 durch die einzelnen Stadt- bzw. Gemeinderäte neu festgesetzt.

Die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre Gemeinden sind dabei bestrebt, die Grundsteuerreform einkommensneutral umzusetzen, d.h. keine (verdeckten) Mehr- oder Mindereinnahmen durch den Systemwechsel zu erwirtschaften. Ziel ist daher eine Anpassung der Hebesätze auf ein Niveau, welche ein vergleichbares Gesamtgrundsteueraufkommen als Finanzgrundlage für die zahlreichen kommunalen Aufgaben generiert. Aufgrund des Wechsels der Berechnungsgrundlage durch den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts wird es dennoch für einen Teil der Grundstückseigentümer zu individuellen Erhöhungen oder Senkungen der Steuer kommen. Diese individuellen Änderungen sind durch die Kämmerei nicht beinflussbar.

Blindheim

Grundsteuer A:   330 Punkte
Grundsteuer B:   145 Punkte

Finningen

Grundsteuer A:   400 Punkte
Grundsteuer B:   150 Punkte

Höchstädt

Grundsteuer A:   355 Punkte
Grundsteuer B:   255 Punkte

Lutzingen

Grundsteuer A:   420 Punkte
Grundsteuer B:   135 Punkte

Schwenningen

Grundsteuer A:   400 Punkte
Grundsteuer B:   130 Punkte

Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Kämmerei kann aktuell keine Auskunft über das künftige individuelle Grundsteueraufkommen geben. Wir bitten daher von Rückfragen abzusehen.
  • Die Kämmerei ist nicht der richtige Ansprechpartner für Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts. Die Einwendungen müssen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuer-Messbescheids).
  • Die Kämmerei kann bestehende oder offene Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid nicht im Rahmen des Grundsteuerbescheids berücksichtigen. Nur Änderungen, die der Kämmerei vom Finanzamt mitgeteilt werden, können berücksichtigt werden. Sollten spätere Änderungen zu Überzahlungen führen, werden überzahlte Grundsteuern durch die Kämmerei erstattet.
  • Im Rahmen der Grundsteuerreform werden ab dem Kalenderjahr 2025 die Grundsteuererhebung nach neuem Recht erlassen (vgl. § 266 Abs. 4 BewG). Die vor dem 01.01.2025 erlassenen Bescheide sind zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.

Wichtige Informationen für Grundsteuerzahler per Dauerauftrag

Um Überzahlungen oder Fehlbeträge zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge bei der Bank bis zum Erhalt des neuen Bescheides entsprechend anzupassen und vorübergehend auszusetzen.
Sollten Sie als Grundstückseigentümer alternativ eine Abbuchung der Grundsteuer wünschen, senden Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat in Originalunterschrift an uns zurück. Das Formular finden Sie unter Sepa-Lastschriftmandat

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Kammerchor Calypso sucht dringend Männerstimmen!

Die Chorleiterin Marianne Rieder und die Mitglieder des Kammerchores Calypso aus Höchstädt, bitten dringend um Zuwachs, besonders bei den Männerstimmen.

Das Repertoire des Chores zeichnet sich durch Vielfalt aus. (Calypso bedeutet Vielfalt) Der Chor hat seit seiner Gründung vor fast 30 Jahren Literatur aus allen Epochen und Genres interpretiert. Wenn bei der momentan sehr geringen Anzahl von Sängern einige krankheitsbedingt ausfallen, entsteht eine sehr problematische Situation, vor allem bei den Männerstimmen. Deshalb wäre es schön, wenn sich einige Herren angesprochen fühlen würden, einmal bei uns zu schnuppern um die Freude am Singen und unserer Gemeinschaft zu entdecken. Es ist nachgewiesen, dass das Singen die persönliche Stimmung beflügelt und das Immunsystem positiv beeinflusst.

Momentan übt der Chor für ein Konzert am 29. und 30.03. mit Chansons, Evergreens und Schlager. Das meiste aus diesem Genre ist dem Publikum bestens bekannt, wie z.B. Lieder von den Beatles, Udo Jürgens, Nena u.a.

Tenöre und Bässe, die evtl. schon im Chor oder auch früher gerne in Schulen und Vereinen gesungen haben, sind gerne willkommen. Hilfreich wäre auch ein wenig Erfahrung mit einem Musikinstrument und der damit verbundenen Notenkenntnis. Die Stimmschulung erfolgt, falls jemand schon länger nicht mehr aktiv gesungen hat, mit einem Einsingen vor jeder Probe um 19.45 Uhr. 

Die Proben finden wöchentlich am Mittwoch von 19.45 bis 21.30 Uhr im Pfarrheim in Höchstädt statt. Während der Ferien sind keine Proben.

Kontaktadresse: Marianne Rieder, Tel.: 09074/1750

Mikrozensus 2025 in Bayern

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat im Januar der Mikrozensus 2025 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Erhebung wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.

Nähere Informationen finden Sie unter links stehendem Link.

Stellenangebot Mitarbeiter (m/w/d) für das Bauamt

Die Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d. Donau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) für das Bauamt in unbefristeter Vollzeitbeschäftigung (39 Wochenstunden).

Diese Aufgaben erwarten Sie
-Eigenverantwortliche Betreuung und Sicherung der Verfahren in der Bauleitplanung (u.a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne)
-Bearbeitung übergeordneter Planungen (z.B. Planfeststellungsverfahren - Raumordnungsverfahren)
-Erarbeitung und Erlass von Satzungen und Verordnungen im Bereich des Bauamtes
-Selbständiges Vorbereiten und Erarbeiten von Sitzungsvorlagen für die jeweiligen Sitzungen
-Klärung und Beratung von Rechtsfragen im Bereich des Bauamtes
-Allgemeine Verwaltungstätigkeiten

Das bringen Sie mit
-Verwaltungsfachangestellter (BL 2) bzw. Verwaltungsfachwirt, Befähigung 3. Qualifikationsebene Verwaltung oder vergleichbare Eignung Teamgeist, eine selbständige und strukturierte Arbeitsweise sowie sicheres und freundliches Auftreten
-Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen auch außerhalb der Dienstzeiten

Das dürfen Sie von uns erwarten
-Eine unbefristete Beschäftigung mit gleitenden Arbeitszeiten
-Eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum
-Leistungsgerechte Bezahlung entsprechend der Qualifikation und den persönlichen Voraussetzungen nach TVöD/BayBesG
-Mobiles Arbeiten nach Einarbeitung
-Fahrradleasing
-Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
-Alle üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes

Bereit für eine neue Herausforderung?
Wie freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- bzw. Arbeitszeugnisse) bis zum 24. Oktober 2025 an die
Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt oder als gebündelte PDF-Datei direkt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Wir senden die Bewerbungsunterlagen nicht zurück, verwenden Sie deshalb nur Kopien.
Offene Fragen beantwortet Ihnen Frau Trollmann gerne telefonisch unter 09074/44-17.