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Verwaltungsgemeinschaft

Ausgleichszahlungen für das Wasserschutzgebiet Höchstädt

Mit Verordnung des Landratsamts Dillingen vom 01.02.2024 wurde das Wasserschutzgebiet (WSG) Höchstädt verändert bzw. neu ausgewiesen.

Am 22.11.2022 hat die Stadt Höchstädt zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen bei betroffenen Grundstückseigentümern eine Vereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband getroffen, wonach Ausgleichszahlungen nach einem vordefinierten Schlüssel geleistet werden können. Die Vereinbarung entspricht dem Grunde nach einem zwischen Bauernverband und Rieswasserversorgung geschlossenen Vertrag. Damit die Vereinbarung für das konkrete Grundstück wirksam wird, muss ein separater Vertrag zwischen jedem Grundstückseigentümer und der Stadt Höchstädt geschlossen werden. Nähere Informationen finden Sie dazu in den beiliegenden Unterlagen.

Bundestagswahl 2025

  • Untertitel: Wahlergebnisse
  • Sortierung: 1

Unter den links stehenden Links gelangen Sie zu den Wahlergebnissen des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau und des Landratsamtes Donau-Ries.

 

 

Digitale Passbilder im Pass-, Ausweis- und Meldewesen

  • Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen): Bürgerservice
  • Untertitel: Ab 01.05.2025
  • Sortierung: 2

Ab dem 1. Mai 2025müssen in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt die Passbilder für Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass in digitaler Form eingereicht werden. 

Das neue Verfahren ist sicher, standardisiert und erleichtert die Arbeit für Bürger und Behörden.
Fotografen und Fotodienstleister sind dabei verpflichtet, einen zertifizierten Cloud-Dienst für die Übermittlung der Bilder zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass im Rathaus Höchstädt keine Möglichkeit besteht, Passbilder vor Ort anzufertigen!

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt istz.B. das Fotostudio PHOTOSTRIE - Die Bildermanufaktur an einen zertifizierten Cloud-Dienst angebunden und kann daher E-Passbilder erstellen und an die Verwaltungsgemeinschaft übermitteln.

Um unnötige Kosten und Gebühren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab zu klären, ob Ihr Fotograf oder Fotodienstleister ebenfalls einen zertifizierten Cloud-Dienst verwendet. 

Bitte beachten Sie: Digitale Passbilder sind in Deutschland für sechs Monate gültig. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bürgerservicebüros gerne zur Verfügung!

Feierliche Einweihung der Gerhard-Kornmann-Schule

  • Untertitel: Nach Generalsanierung und Umbenennung
  • Sortierung: 1

Nach fünfeinhalb Jahren Umbauzeit wurde die Grund- und Mittelschule Höchstädt am Freitag, 17. Oktober, feierlich eingeweiht. Die Generalsanierung der größten Grund- und Mittelschule im Landkreis Dillingen kostete 24 Millionen Euro, was trotz der staatlichen Zuschüsse einen enormen Kraftakt für die fünf Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt mit der Stadt Höchstädt und den Gemeinden Finningen, Lutzingen, Blindheim und Schwenningen bedeutet. 

Zur Einweihungsfeier und der Segnung des Schulhauses durch Stadtpfarrer Daniel Ertl und Pfarrerin Ivena Ach kamen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. 

Alle Redner freuten sich, dass die Schule nun zu einem Ort geworden ist, der den Ansprüchen einer modernen Bildungsstätte genügt und der nicht nur den mittlerweile fast 700 Kindern und Jugendlichen eine zeitgemäße Stätte des Lernens bietet, sondern zugleich auch für die Lehrkräfte und alle Beschäftigten die Möglichkeiten bereithält, die sie für die Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages benötigen. 

Mit der Umbenennung der Schule in „Gerhard-Kornmann-Grundschule und Mittelschule Höchstädt“ würdigten der Schulverband Höchstädt und alle beteiligten Gremien die Verdienste des ehemaligen Bürgermeisters und Schulverbandsvorsitzenden, der mit seiner Tätigkeit Maßstäbe gesetzt hat. 

Es war eine große Freude, dass nicht nur Hannelore Kornmann, sondern auch drei weitere Generationen der Familie zu dem Festakt gekommen waren. Birgitt Kornmann dankte im Namen ihrer Mutter und der Familie für die neue Namensgebung der Schule und erinnerte daran, dass nun genau in dem Moment, in dem das neue Schullogo draußen über dem Haupteingang angebracht wurde, dessen Urenkelin in die 1. Klasse der Gerhard-Kornmann-Grundschule eingeschult wurde. 

Im Anschluss an die Einweihungsfeier öffnete die Grund- und Mittelschule für alle interessierten Besucherinnen und Besucher ihre Türen. Die Lehrkräfte und das gesamte weitere Personal der Schule hatten in fast jedem Raum verschiedenste Aktivitäten vorbereitet und zeigten so die Vielfalt schulischen Lebens und Lernens.

Die umfassende digitale Ausstattung der Schule wird in allen Jahrgangsstufen 
genutzt, aber traditionelle Lern- und Lehrmethoden finden ebenso weiter ihren Platz und haben ihre Berechtigung. Für ihre Aktionen und Darbietungen erhielten die Lehrkräfte, ihre Unterstützerinnen und Unterstützer und die vielen Schülerinnen und Schüler, die auch am Freitagnachmittag mit viel Freude dabei waren, viel Anerkennung seitens der Besucherscharen. 

Unter den vielen Gästen waren nicht nur Eltern und Verwandte, sondern auch etliche ehemalige Schülerinnen und Schüler und Interessierte aus der Bevölkerung Höchstädts und der VG-Gemeinden. 

Einen großen Beitrag zu dem gelungenen Festtag leisteten auch die Mitglieder der beiden Elternbeiräte der Grund- und Mittelschule und der Schülermitverantwortung (SMV), die während des Tags der offenen Tür für die Verköstigung der Gäste sorgten und die hier alle Hände voll zu tun hatten. Schließlich galt es unter anderem, rund 100 von fleißigen Eltern gespendete Kuchen zu verkaufen. 

Der ausdrückliche Dank des Schulverbandes und der Schulleitung gilt an dieser Stelle nicht nur den Kuchenspenderinnen, sondern ausnahmslos allen, die in irgendeiner Weise zu der Einweihungsfeier und dem Tag der offenen Tür beigetragen haben. 

Autor: Helmut Herreiner
Bild, von links: Helmut Herreiner, Klaus Friegel, Jürgen Frank, Hannelore Kornmann, Johannes Ebermayer, Christian Weber, Stephan Karg, Manuel Knoll 

 

 

Geflügelpest im Landkreis Dillingen a.d. Donau

  • Untertitel: Allgemeinverfügung erlassen
  • Sortierung: 2

Laut der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 28.10.2025 wird in Bayern das Risiko der Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen sowie der hochdynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa als hoch eingestuft.

Seit September 2025 erhöhte sich die Anzahl der Fälle mit hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N1 bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Europa deutlich. Da aktuell der Vogelzug in Europa in vollem Gange ist, muss mit einer weiteren Verbreitung von HPAIV in der Wildvogelpopulation ausgegangen werden, was das Risiko einer Infektion von gehaltenen Vögeln erhöhen kann.

Im Landkreis Dillingen a.d.Donau wurde am 15.11.2025 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Vorliegen der Aviäre Influenza mit hochpathogenem Subtyp H5N1 bei einer im Bereich Gundelfingen a.d.Donau tot aufgefundenen Graugans bestätigt.

Um eine weitere Ausbreitung des Geflügelpestgeschehens in der Wildvogelpopulation zu begrenzen und insbesondere zur Verhinderung des Eintrags der Geflügelpest in die Geflügelbestände zu unterbinden, hat das Landratsamt Dillingen am 17.11.2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche verschiedene Schutzmaßnahmen vorsieht (siehe Links).

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist bei einer hohen Infektionsdosis (enger Kontakt) möglich. Darum muss enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel vermieden werden. Sollten Sie mehrere Vögel an einem Fundortverendet auffinden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten (Tel. 09071/51-280; E-Mai: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Quelle: Landratsamt Dillingen

Grundsteuer 2025

  • Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen): Kämmerei, Zuschüsse & Abgaben

Status: Die Grundsteuerbescheide wurden zugestellt.


Am 23. November 2021 wurde durch den Bayerischen Landtag das neue Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses gilt für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Das Grundsteuerverfahren funktioniert zweistufig. Zunächst wird durch das Finanzamt ein sogenannter Grundsteuer-Messbescheid erlassen. Das Bayerische Grundsteuergesetz setzt hierbei für die Grundsteuer A das bundeseinheitliche Ertragswertmodell und für die Grundsteuer B das rein bayerische wertunabhängige Flächenmodell um. Details hierzu können Sie der Informationsseite des Bayerischen Landesamts für Steuern entnehmen (vgl. Link).

Der Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts ist anschließend die Grundlage der Kämmerei zum Erlass des Grundsteuerbescheids, indem der Messbescheid des Finanzamt mit den gemeindlichen Hebesätzen multipliziert werden. 

Hebesätze für 2025

Die Hebesätze der einzelnen Gemeinden wurden im 4. Quartal 2024 durch die einzelnen Stadt- bzw. Gemeinderäte neu festgesetzt.

Die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre Gemeinden sind dabei bestrebt, die Grundsteuerreform einkommensneutral umzusetzen, d.h. keine (verdeckten) Mehr- oder Mindereinnahmen durch den Systemwechsel zu erwirtschaften. Ziel ist daher eine Anpassung der Hebesätze auf ein Niveau, welche ein vergleichbares Gesamtgrundsteueraufkommen als Finanzgrundlage für die zahlreichen kommunalen Aufgaben generiert. Aufgrund des Wechsels der Berechnungsgrundlage durch den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts wird es dennoch für einen Teil der Grundstückseigentümer zu individuellen Erhöhungen oder Senkungen der Steuer kommen. Diese individuellen Änderungen sind durch die Kämmerei nicht beinflussbar.

Blindheim

Grundsteuer A:   330 Punkte
Grundsteuer B:   145 Punkte

Finningen

Grundsteuer A:   400 Punkte
Grundsteuer B:   150 Punkte

Höchstädt

Grundsteuer A:   355 Punkte
Grundsteuer B:   255 Punkte

Lutzingen

Grundsteuer A:   420 Punkte
Grundsteuer B:   135 Punkte

Schwenningen

Grundsteuer A:   400 Punkte
Grundsteuer B:   130 Punkte

Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Kämmerei kann aktuell keine Auskunft über das künftige individuelle Grundsteueraufkommen geben. Wir bitten daher von Rückfragen abzusehen.
  • Die Kämmerei ist nicht der richtige Ansprechpartner für Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts. Die Einwendungen müssen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuer-Messbescheids).
  • Die Kämmerei kann bestehende oder offene Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid nicht im Rahmen des Grundsteuerbescheids berücksichtigen. Nur Änderungen, die der Kämmerei vom Finanzamt mitgeteilt werden, können berücksichtigt werden. Sollten spätere Änderungen zu Überzahlungen führen, werden überzahlte Grundsteuern durch die Kämmerei erstattet.
  • Im Rahmen der Grundsteuerreform werden ab dem Kalenderjahr 2025 die Grundsteuererhebung nach neuem Recht erlassen (vgl. § 266 Abs. 4 BewG). Die vor dem 01.01.2025 erlassenen Bescheide sind zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.

Wichtige Informationen für Grundsteuerzahler per Dauerauftrag

Um Überzahlungen oder Fehlbeträge zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge bei der Bank bis zum Erhalt des neuen Bescheides entsprechend anzupassen und vorübergehend auszusetzen.
Sollten Sie als Grundstückseigentümer alternativ eine Abbuchung der Grundsteuer wünschen, senden Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat in Originalunterschrift an uns zurück. Das Formular finden Sie unter Sepa-Lastschriftmandat

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Aktuelles aus der Verwaltung

Aktuelles aus Stadt und Gemeinden

Mehr Meldungen aus

Kammerchor Calypso sucht dringend Männerstimmen!

Die Chorleiterin Marianne Rieder und die Mitglieder des Kammerchores Calypso aus Höchstädt, bitten dringend um Zuwachs, besonders bei den Männerstimmen.

Das Repertoire des Chores zeichnet sich durch Vielfalt aus. (Calypso bedeutet Vielfalt) Der Chor hat seit seiner Gründung vor fast 30 Jahren Literatur aus allen Epochen und Genres interpretiert. Wenn bei der momentan sehr geringen Anzahl von Sängern einige krankheitsbedingt ausfallen, entsteht eine sehr problematische Situation, vor allem bei den Männerstimmen. Deshalb wäre es schön, wenn sich einige Herren angesprochen fühlen würden, einmal bei uns zu schnuppern um die Freude am Singen und unserer Gemeinschaft zu entdecken. Es ist nachgewiesen, dass das Singen die persönliche Stimmung beflügelt und das Immunsystem positiv beeinflusst.

Momentan übt der Chor für ein Konzert am 29. und 30.03. mit Chansons, Evergreens und Schlager. Das meiste aus diesem Genre ist dem Publikum bestens bekannt, wie z.B. Lieder von den Beatles, Udo Jürgens, Nena u.a.

Tenöre und Bässe, die evtl. schon im Chor oder auch früher gerne in Schulen und Vereinen gesungen haben, sind gerne willkommen. Hilfreich wäre auch ein wenig Erfahrung mit einem Musikinstrument und der damit verbundenen Notenkenntnis. Die Stimmschulung erfolgt, falls jemand schon länger nicht mehr aktiv gesungen hat, mit einem Einsingen vor jeder Probe um 19.45 Uhr. 

Die Proben finden wöchentlich am Mittwoch von 19.45 bis 21.30 Uhr im Pfarrheim in Höchstädt statt. Während der Ferien sind keine Proben.

Kontaktadresse: Marianne Rieder, Tel.: 09074/1750

Kommunalwahl 2026

  • Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen): Geschäftsleitung
  • Untertitel: Wahltermin: 8. März 2026
  • Sortierung: 1

Kommunalwahl 2026

Themen

Am 8. März 2026 findet die nächste allgemeine Kommunalwahl im Freistaat Bayern statt. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt sind dabei zu wählen:

  • Kreistag des Landkreises Dillingen
  • alle Stadt- bzw. Gemeinderäte
  • Erste Bürgermeister in Blindheim, Finningen, Lutzingen und Schwenningen

Nicht zur Wahl stehen der Landrat des Landkreises Dillingen sowie der Erste Bürgermeister der Stadt Höchstädt.

Hinweis

Diese Wählerinformation soll einen Überblick über die wichtigsten Punkte der Abstimmung geben und ist nicht abschließend. Allein maßgeblich und rechtlich verbindlich bleiben die amtlichen Bekanntmachungen (s.u.).

Wählerverzeichnis

Am 8. März 2026 stehen in allen VG-Gemeinden die Kommunalwahlen an. Hierzu wurden in den letzten Wochen die Wahlbenachrichtigungen zugestellt.

Sollten Sie bisher keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt im Bürgerservicebüro, Zimmer 3 (Tel. 09074/44-34 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).


Wer ist wahlberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union, die am 8. März 2026 mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in einer Gemeinde der VG mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Briefwahl

Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?

  • Noch bis  Dienstag, den 3. März 2026 können online oder schriftlich Briefwahlanträge gestellt werden. Diese werden anschließend über Amtsboten rechtzeitig vor dem Wahltag zugestellt. 
  • Zusätzlich können die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 6. März 2026 um 15 Uhr ausschließlich persönlich im Wahlamt abgeholt werden.
  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder anderen unvorhersehbaren Verhinderungsgründen kann der Briefwahlantrag auch noch bis zum 8. März 2026 um 15 Uhrgestellt werden.

Wann müssen die Briefwahlunterlagen wieder im Rathaus eingehen?

Der Wahlbrief muss zur gültigen Stimmabgabe spätestens bis Sonntag, 8. März 2026, 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen. Das Postrisiko trägt der Wähler.

Urnenwahl

Wann wird gewählt?

Die Kommunalwahl 2026 findet am Sonntag, dem 8. März 2026 statt. Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr.


Wo wird gewählt?

Stadt und Gemeinden sind in verschiedene Stimmbezirke eingeteilt. Welchem Stimmbezirk Sie zugeteilt sind, entnehmen Sie bitte der amtlichen Wahlbenachrichtigung. In Zweifelsfällen melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.


Was muss ich mitbringen?

Zu Identifikationszwecken bitten wir Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis; bei EU-Bürgern: Identitätsausweis oder Reisepass) mitzubringen. 

Bitte beachten Sie: Der Führerschein ist kein gültiges Ausweisdokument!


Gut zu wissen...

  • Die Abstimmung und der Zugang zum Abstimmungsraum sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, sofern die Abstimmung ohne Beeinträchtigung möglich ist.
  • Gewählt werden darf nur mit amtlich bereitgestellten Stimmzetteln. Diese müssen allein und geheim in der Abstimmungskabine gekennzeichnet werden und anschließend so gefaltet werden, dass die getroffene Wahl nicht sichtbar ist. Die auf den Stimmzetteln aufgedruckten Strichcodes dienen ausschließlich der Ermittlung des Wahlergebnisses.
  • Jede wahlberechtigte Person darf ihr Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Hilfeleistungen sind möglich, sofern dies aufgrund persönlicher Umstände nötig ist und die hilfeleistende Person sich auf technische Hilfe beschränkt. Eine Beeinflussung des Wählers ist unzulässig.
  • Wahlfälschung ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Auszählung & Verkündung des Ergebnisses

Wann wird ausgezählt?

Die Auszählung der Kommunalwahl 2026 findet unmittelbar nach Schließung der Wahllokale am 8. März 2026 ab 18:00 Uhr statt. Sofern sich in Urnenwahlbezirken zu diesem Zeitpunkt noch Wähler im Wahllokal befinden, startet die Auszählung unmittelbar nach der letzten Stimmabgabe.


Wo wird ausgezählt?

Urnenwahlbezirke zählen im Wahllokal aus, alle Briefwahlbezirke zählen zentral in der Nordschwabenhalle Höchstädt, Prinz-Eugin-Str. 15, 89420 Höchstädt a.d. Donau aus.


Ist die Auszählung öffentlich?

Die Auszählung ist in allen Wahllokalen öffentlich und kann beobachtet werden. Film- und Fotoaufnahmen sind unzulässig. Den Anweisungen des lokalen Wahlvorstands ist Folge zu leisten.


Wo wird das Ergebnis verkündet?

Vorläufige Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung durch die Wahlvorstände online an dieser Stelle je Wahlbezirk veröffentlicht. Hierzu werden am Wahltag hier Links zu den einzelnen Abstimmungen freigeschaltet.


Wann wird das Ergebnis feststehen?

Das vorläufige amtliche Ergebnis steht erst nach Auszählung sämtlicher Wahlbezirke fest. Wann die Auszählungen beendet sind, kann nicht sicher gesagt werden, da dies von der Anzahl der zu zählenden Stimmen abhängig ist. 

Die Auszählreihenfolge ist:

  1. Bürgermeisterwahlen (sofern gewählt)
  2. Gemeinde-/Stadtratswahlen
  3. Kreistagswahl

Ziel der Wahlvorstände ist es, zumindest die Bürgermeister- und Gemeinde-/Stadtratswahlen noch am Wahlabend selbst vollständig auszuzählen. Ob auch die Kreistagswahl am Abend abgeschlossen werden kann, hängt von o.g. Umständen ab.

Wenn die Auszählung am Wahlabend nicht abgeschlossen werden kann, wird die Zählung am Montag, den 9. März 2026 in den o.g. Räumen fortgesetzt.

Feststellung des amtlichen Endergebnisses

Wann steht das amtliche Endergebnis fest?

Das amtliche Endergebnis wird in den Sitzungen der Wahlausschüsse festgestellt.

Diese finden statt:

  • 18.03.2026 - 15:00 Uhr für die Gemeinde Blindheim
  • 18.03.2026 - 17:00 Uhr für die Gemeinde Finningen
  • 18.03.2026 - 19:00 Uhr für die Stadt Höchstädt
  • 19.03.2026 - 14:00 Uhr für die Gemeinde Schwenningen
  • 19.03.2026 - 16:00 Uhr für die Gemeinde Lutzingen

Sitzungsraum für alle Sitzungen ist der Sitzungssaal der VG Höchstädt, 2. Stock (Zimmer 20), Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt a.d. Donau

Ansprechpartner

Wahlleiterin der Stadt Höchstädt &
Geschäftsstelle der Wahlleitungen der Gemeinden


stellv. Wahlleiter der Stadt Höchstädt &
stellv. Geschäftsstelle der Wahlleitungen der Gemeinden

Wahlleitungen

Mit der Durchführung der Kommunalwahlen in der Stadt und den Gemeinden haben die jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte folgende Personen beauftragt.

Die Kontaktdaten finden Sie bei Klick auf den jeweiligen Namen.

Blindheim

Wahlleiter

Matthias Huber

Stellvertreter

Michael Tischmacher

Finningen

Wahlleiter

Markus Grob

Stellvertreterin

Marion Wölfle

Höchstädt a.d.Donau

Wahlleiterin

Christine Rauch

Stellvertreter

Johannes Rossmeisl

Lutzingen

Wahlleiterin

Marina Haußmann

Stellvertreter

Sven Geschwentner

Schwenningen

Wahlleiterin

Gerda Trollmann

Stellvertreter

Johannes Ebermayer

Bekanntmachungen

Wichtige Links

Rechtsgrundlagen

Die Kommunalwahl 2026 wird nach folgenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt:

Rufbuslinien bleiben bestehen: Fortführung bis 30.04.2026

Das Landratsamt Dillingen hat kurzfristig die Mitteilung erhalten, dass die Bundesförderung bis 
einschließlich 30.04.2026 verlängert wurde.

Für den Landkreis Dillingen a.d.Donau bedeutet das, dass alle Rufbusse weiterhin bis 30.04.2026 verkehren können und werden. 

Es stehen Ihnen sieben Rufbus-Linien mit insgesamt 191 Fahrtangeboten zur Verfügung:

Rufbus 96R: Dillingen-Mörslingen-Unterfinningen

Rufbus 97R: Dillingen-Lauingen-Wittislingen-Reistingen

Rufbus 98R: Dillingen-Bachhagel-Zöschingen-Staufen

Rufbus 101R: Dillingen-Kicklingen-Wertingen

Rufbus 108R: Bissingen-Höchstädt

Rufbus 109R: Lauingen-Aislingen-Dillingen

Rufbus 135R: Gremheim-Höchstädt-Wertingen-Lauterbach

 

Schwimmkurse für Kinder

Liebe Eltern,

im vergangenen Schuljahr kam es in Konstanz zu einem tragischen Unfall während des Schwimmunterrichts, bei dem ein Kind ums Leben kam. Infolge dieses Vorfalls wurden alle Schulen im Land angewiesen, Schwimmer und Nichtschwimmer künftig strikt zu trennen.

Aus Gründen der Fürsorge und Sicherheit hat die Schulleitung beschlossen, den schulischen Schwimmunterricht künftig ausschließlich mit schwimmfähigen Kindern durchzuführen.
Das Erlernen der grundlegenden Schwimmfähigkeiten liegt daher in der Verantwortung der Eltern.

Zu Beginn des Schuljahres wurde die Schwimmfähigkeit aller Kinder überprüft – mit einem besorgniserregenden Ergebnis:
Insgesamt 65 Kinder (ca. 20,5 %) der Jahrgänge 2 – 4 können derzeit nicht schwimmen.

Wir möchten daher alle Eltern eindringlich bitten, ihren Kindern den Besuch eines Schwimmkurses zu ermöglichen. Sicheres Schwimmen ist lebenswichtig – und schafft zugleich Freude und Selbstvertrauen im Wasser.

Schwimmkurs-Angebote im Höchstädter Hallenbad:

Wasserwacht OV Höchstädt – Kurse am Montag, Anmeldung ab 10.11.2025 über die vhs Dillingen unter www.vhs-dlg.de: 
SSV Höchstädt – Kurse am Freitag, Anmeldung unter Tel. 09074 1491
Michaela Jellen – Schwimmkurse am Montag ab 13:30 Uhr, Anmeldung über WhatsApp: 01573 4961922
Bitte nutzen Sie eines dieser Angebote, um Ihrem Kind den sicheren Umgang mit dem Element Wasser zu ermöglichen.
Nur wer schwimmen kann, kann sich und andere im Notfall schützen!

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verantwortungsbewusstsein.