Geflügelpest im Landkreis Dillingen a.d. Donau
Geflügelpest im Landkreis Dillingen a.d. Donau
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Laut der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 28.10.2025 wird in Bayern das Risiko der Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen sowie der hochdynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa als hoch eingestuft.
Seit September 2025 erhöhte sich die Anzahl der Fälle mit hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N1 bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Europa deutlich. Da aktuell der Vogelzug in Europa in vollem Gange ist, muss mit einer weiteren Verbreitung von HPAIV in der Wildvogelpopulation ausgegangen werden, was das Risiko einer Infektion von gehaltenen Vögeln erhöhen kann.
Im Landkreis Dillingen a.d.Donau wurde am 15.11.2025 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Vorliegen der Aviäre Influenza mit hochpathogenem Subtyp H5N1 bei einer im Bereich Gundelfingen a.d.Donau tot aufgefundenen Graugans bestätigt.
Um eine weitere Ausbreitung des Geflügelpestgeschehens in der Wildvogelpopulation zu begrenzen und insbesondere zur Verhinderung des Eintrags der Geflügelpest in die Geflügelbestände zu unterbinden, hat das Landratsamt Dillingen am 17.11.2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche verschiedene Schutzmaßnahmen vorsieht (siehe Links).
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist bei einer hohen Infektionsdosis (enger Kontakt) möglich. Darum muss enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel vermieden werden. Sollten Sie mehrere Vögel an einem Fundort verendet auffinden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten (Tel. 09071/51-280; E-Mai:
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Quelle: Landratsamt Dillingen