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Neue Regelungen für Bodenrichtwerte

Neue Regelungen für Bodenrichtwerte

Vollzug der BayGaV – Verordnung zu Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerten 

Öffentliche Auslegung der Richtwerte für Bauland gemäß § 199 des Baugesetzbuches und der Verordnung über Bodenrichtwerte; Neufestsetzung der Richtwerte zum 01.01.2026

Die Mitteilung über die auf Grund der Kaufpreissammlungen ermittelten Richtwerte zum Stand 01.01.2026 für Bauland in der Stadt Höchstädt a.d.Donau sowie in den Gemeinden Blindheim, Finningen, Lutzingen und Schwenningen liegen in der Zeit vom 01.07.2026 bis 30.07.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, Zimmer Nr. 22 (2. OG) zur Einsicht aus.

Auch außerhalb des vorgenannten Zeitraumes haben Interessenten das Recht gebührenpflichtige SCHRIFTLICHE Auskünfte über Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau, Große Allee 24, 89407 Dillingen a.d.Donau, Tel.-Nr. 09071/51-175 (Frau Eder), Tel.-Nr. 09071/51-176 (Frau Reitschuster), Tel.-Nr. 09071/51-318 (Herr Reck), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., zu verlangen. Für telefonische Anfragen werden keine Gebühren festgesetzt.

Die Verwaltung weist interessierte Personen darauf hin, dass die neuen Bodenrichtwerte auch über den BayernAtlas unter www.bodenrichtwerte.bayern.de kostenfrei abgefragt werden können.

 

Autor: Stadt Höchstädt

Bild: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 

 

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