Zuwendung für den SG Lutzingen e.V. für den Neubau einer Gerätehalle am Sportplatz Lutzingen

Bereits in der Sitzung am 13. Dezember 2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Lutzingen sich mit den Vorhaben „Sanierung des Umkleidegebäudes“ und „Neubau einer Gerätehalle“ durch die SG Lutzingen befasst und einen einschlägigen Beschluss gefasst. Nunmehr beantragt die SG Lutzingen für den Neubau einer Gerätehalle eine entsprechende Zuwendung durch die Gemeinde Lutzingen. Die Kosten des Vorhabens belaufen sich laut vorliegender Kostenschätzung auf rund 150.000 Euro. Nach einhergehender Diskussion hat der Gemeinderat folgenden Beschluss zum vorliegenden Antrag gefasst:
1. Dem SG Lutzingen e.V, Abteilung Fußball, wird durch die Gemeinde Lutzingen zum Neubau einer Gerätehalle ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 Euro gewährt.
2.Sofern sich die Kosten der Gesamtmaßnahme reduzieren, ist der Zuschuss entsprechend nur anteilig zu den tatsächlich anfallenden Kosten zu gewähren.
3.Der SG Lutzingen e.V. wird verpflichtet, zur Maßnahmenumsetzung ein höchstmögliches Maß an Eigenleistungen bzw. Eigenmittel einzubringen. Mindestens sind jedoch die im Kosten- und Finanzierungsplan kalkulierten Eigenmittel und Eigenleistungen einzubringen.
4.Grundlage für die Gewährung des Zuschusses nach Ziffer 1 ist die mit Antrag vom 28. Juni 2025 zugrunde liegende Kosten- und Finanzierungsberechnung.
5.Der SG Lutzingen e.V. hat alle laufenden Kosten sowie die in Zukunft anfallenden Kosten für die Instandhaltung der Gerätehalle zu übernehmen.
6.Alle nicht durch Fremdmittel abgedeckten sowie außerplanmäßig anfallenden Kosten hat der SG Lutzingen e.V. zu tragen.
7.Der SG Lutzingen e.V. ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen, insbesondere die Angebote, die Beschlüsse zur Auftragsvergabe unaufgefordert vorzulegen. Die Vorschriften einer rechtmäßigen Vergabe sind zu beachten.
8.Die SG Lutzingen e.V. wird verpflichtet, in der Gerätehalle keine Schank- und Gastwirtschaft zu unterhalten.
9.Darüber hinaus hat der Gemeinderat die Zwischenfinanzierung der Maßnahme zugesichert.