Reinigung der Straßeneinlaufschächte

Durch Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 10. Dezember 2007 ist geregelt, dass die Anlieger bzw. Grundstückseigentümer
die Reinigung der Straßeneinlaufschächte in regelmäßigen Abständen durchzuführen haben. Insbesondere mit Blick auf die zunehmenden Starkregenereignisse kommt einem einwandfrei funktionierenden Abwassersystem eine entscheidende Rolle zu. Ebenso sollen ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger bei der Umsetzung unterstützt werden. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, die Straßeneinlaufschächte jährlich einmal auf Kosten der Gemeinde zu leeren. Der Gemeinderat hat dazu die Firma Wörger, Sontheim/Brenz, mit der Reinigung der Straßeneinlaufschächte zum Preis von 2,50 Euro pro Sinkkasten beauftragt.