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Gülleausbringung und Vandalismus im Wasserschutzgebiet

In den letzten Wochen wurde auf zwei Feldern in der neu festgesetzten Schutzzone II des Wasserschutzgebiets Höchstädt entgegen den strengen wasserrechtlichen Regeln Gülle ausgebracht. Der erste Vorfall wurde bei einer regulären Kontrollfahrt unserer Wasserwerkmitarbeiter am 23. März 2025 entdeckt und unverzüglich an die Gewässeraufsicht des Wasserwirtschaftsamts, die Wasserbehörde des Landratsamts sowie unseren hydrologischen Fachberater weitergeleitet. Nach enger Abstimmung wird der Trinkwasserbrunnen seitdem engmaschig für fünfzig Tage mikrobiologisch intensiver beprobt, um eine Belastung des Trinkwassers für die Stadtteile Höchstädt und Sonderheim ausschließen zu können.

Am 3. April 2025 wurde auf einem weiteren Feld in der Schutzzone II Gülle ausgebracht. In Absprache mit den beteiligten Stellen wurde auch in diesem Fall beschlossen, die engmaschige Beprobung entsprechend fortzuführen. Als zusätzliche Sofortmaßnahme hat der Bauhof zudem die Beschilderung des neuen Wasserschutzgebiets im Umfeld der Schutzzone II nochmals verstärkt. Leider wurde eines der Schilder bereits in der Nacht nach seiner Aufstellung mutwillig zerstört.

Die Stadt Höchstädt weist darauf hin, dass das Höchstädter Trinkwasser weiterhin uneingeschränkt verwendet werden kann. Ein Keimeintrag durch die Gülleausbringung ist aufgrund der konkreten Lage der Grundstücke, deren Bepflanzung sowie der derzeitigen Witterung sehr unwahrscheinlich. Sollte es wider Erwarten dennoch zu einem Positivbefund kommen, würde die Wasserversorgung unverzüglich über den Notverbund mit der Rieswasserversorgung sichergestellt und der betreffende Brunnen abgeschaltet werden.

Das Einbringen von organischem Dünger wie Gülle bleibt in der Schutzzone II dennoch inakzeptabel und ein vermeidbares Risiko. Die Stadt appelliert daher an alle Grundstücksbewirtschafter, sich nochmals intensiv mit den Grenzen des neuen Wasserschutzgebiets vertraut zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Trinkwasser einzuhalten.

Die Grenzen des neuen Wasserschutzgebiets sind auf unserer Homepage abrufbar (https://www.vg-hoechstaedt.de/hoe-einrichtungen/infrastruktur/wasserversorgung)

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