Wappen der Gemeinde Blindheim
Wappen der Gemeinde Blindheim
Wappenbeschreibung der Gemeinde Blindheim

Amtliche Wappenbeschreibung „Unter rotem Schildhaupt, darin ein durchgehendes silbernes Balkenkreuz, schräggeteilt von Silber und Schwarz, überdeckt von einem golden gekrönten natürlichen Wassermann mit zwei aufgebogenen goldenen Fischschwänzen, der in der Rechten eine rote Hellebarde und in der Linken ein rotes Faß hält, aus dem silbernes Wasser strömt.“

Der Inhalt des Hoheitszeichens ist wie folgt zu begründen:

Der im Zentrum des neuen Gemeindewappens stehende Wassermann stammt aus dem ehemaligen Gemeindewappen von Unterglauheim und verweist auf die Brunnenfelder in den Gemarkungen Blindheim und Unterglauheim (Pumpwerk Sallmannsberg).

Die Hellebarde ist dem Wappen des Ritters Heinrich von Schlaitdorf entnommen, der 1215 Kapelle und Besitzungen in Wolperstetten an Kloster Kaisheim verkauft hat.

Die Schrägteilung von Silber und Schwarz erinnert an das Wappen der Ritter von Blindheim, die vom 13. bis zum 15. Jahrhundert nachweisbar sind.

Das weiße Kreuz auf rotem Grund stellt das Wappen des Prinz Eugen von Savoyen dar, einem der Sieger in der für die Geschichte des spanischen Erbfolgekrieges so wichtigen Schlacht von Blindheim (1704).

Die Schrägteilung von Silber und Schwarz sowie das Balkenkreuz von Savoyen waren schon Teil des alten Wappens von Blindheim.

Bitte beachten:
Nach Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde von Dritten nur mit Genehmigung der Gemeinde verwendet werden.