(Foto: Pixabay/webandi)
(Foto: Pixabay/webandi)
Reisepass

Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Ein Reisepass wird bis Vollendung des 24. Lebensjahres für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt.

Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 Seiten angeboten.

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Reise-Veranstalter oder beim Reise-Ratgeber des Auswärtigen Amtes.

Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie eine Express-Herstellung beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Bitte informieren Sie sich bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, ob eine Einreise in das jeweilige Land möglich ist!

Information/Voraussetzungen zu der Leistung:

  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Antragstellung für Minderjährige (unter 16 Jahre) erfolgt durch die Sorgeberechtigten
  • persönliche Vorsprache von Kindern ebenfalls erforderlich

Benötigte Unterlagen

  • 1 biometrisches Passbild
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen! Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei 
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr alter Reisepass
  • Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
  • Unter Umständen: Geburtsurkunde (bei Erstausstellung Reisepass)

Gebühren

  • für Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
  • für Personen ab 24 Jahren: 70,00 EUR
  • Expresspass (in 72 Stunden oder 3 Arbeitstagen à bei Beantragung vor 11:00 Uhr vormittags) zusätzlich zur o.g. Gebühr: 32,00 EUR
  • Reisepass (48 Seiten) zusätzlich zur o. g. Gebühr: 22,00 EUR