Personalausweis

Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat. Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Nach einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden.

Nach einer Namensänderung (z.B. in Folge einer Eheschließung oder Ehescheidung) muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.

Mit dem 1. November 2010 löst der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der neue Personalausweis kann seit dem 01.11.2010 beantragt werden. Der bisherige Ausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.

Auch der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit.

Zusatzfunktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
    • z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
  • elektronische Signatur
    • ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
  • zwei digitale Fingerabdrücke
    • Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.

Information/Voraussetzungen zu der Leistung:

  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Antragstellung für Minderjährige (unter 16 Jahre) erfolgt durch die Sorgeberechtigten
  • persönliche Vorsprache von Kindern ebenfalls erforderlich

Benötigte Unterlagen

  • 1 biometrisches Passbild
    Das Foto muss aktuell sein! Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen! Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (PDF)
  • Personalausweis/Reisepass
  • Kinderreisepass, wenn vorhanden
  • Unter Umständen: Geburtsurkunde (bei Erstausstellung Personalausweis)

Gebühr

  • für Personen unter 24 Jahren: 22,80 EUR
  • für Personen ab 24 Jahren: 37,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt ca. 3 Wochen. In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig. Sie müssen diesen bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.