Nordschwabenhalle Höchstädt (Foto: VG Höchstädt)
Nordschwabenhalle Höchstädt (Foto: VG Höchstädt)

Nordschwabenhalle Höchstädt

Halle
Die Halle selbst kann vielseitig genutzt und bestuhlt werden, wobei aus Sicherheitsgründen die maximale Personenanzahl bei 1.150 Personen liegt. Stühle stehen für 800 Personen zur Verfügung, bei Bedarf können auch bis zu 120 Tische angefordert werden. Extra für Sportveranstaltungen verfügt die Dreifachturnhalle über 6 Umkleidekabinen mit jeweils eigener Dusche/WC und einem gemeinsam zu nutzenden Kraftraum. Auch behindertengerechte Ausstattung ist vorhanden.

Bühne
Für Veranstaltungen kann die halleneigene Bühne (5 x 12 m bei 3,8 m Höhe) genutzt werden, welche mit den Seitenelementen insgesamt 96 Quadratmeter groß ist. Für die Bühnen steht eine eigene Beleuchtungsanlage, Lautsprecheranlage und ein Bühnenvorhang zur Verfügung. Daneben sind auch leistungsstarke Stromanschlüsse (1 x 16 Ampere / 1 x 32 Ampere / 1 x 63 Ampere) vorhanden.

Foyer
Gerne kann auch das Foyer mit insgesamt 340 Quadratmetern auf drei Ebenen gemietet werden. Für eine Bewirtung steht hier eine Cafeteria mit Besteck und Geschirr für bis zu 500 Personen zur Verfügung. Daneben sind ausreichend sanitäre Anlagen und Gaderoben auch für Großveranstaltungen vorhanden. Bei Anmietung der Halle ist die Nutzung des Foyers inklusive.

Parkplätze
In unmittelbarer Umgebung der Halle sind ausreichend Parkplätze für alle Veranstaltungen in der Halle zur Verfügung. Bei Großveranstaltungen empfehlen wir Ihnen die Parkplatzeinweisung durch die Freiwillige Feuerwehr, welche Sie bei Abschluss des Mietvertrags anfordern können.

Benutzungsordnung / Benutzungsgebührenordnung
Die Benutzungsordnung sowie die Benutzungsgebührenordnung der Nordschwabenhalle finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.vg-hoechstaedt.de/rathaus-service/satzungen/ unter dem Menüreiter Satzungen Stadt Höchstädt/Benutzung städtischer Gebäude.

Nordschwabenhalle
Prinz-Eugen-Straße 15
89420 Höchstädt a.d.Donau
Tel.: 09074 91-234

Terminreservierungen über:
Ansprechpartnerin Marion Wölfle

Wenn Sie reservieren möchten…

  • Ist die Halle an Ihrem Wunschtermin noch frei?
  • Ist die Halle für Ihre Veranstaltung geeignet? Als Anhaltspunkt können Sie sich hier die beiden häufigsten Bestuhlungsarten KLASSISCH (PDF) und SEITLICH (PDF) abrufen. Anderweitige Bestuhlungen (ggf. mit Tischen) sind auch möglich, sofern die Maximalpersonenanzahl nicht überschritten wird.
  • Liegt die Nutzungsgebühr in Ihrem Budgetrahmen? Welche Benutzungsordnung liegt zugrunde?
    Die Benutzungsordnung sowie die Benutzungsgebührenordnung der Nordschwabenhalle finden Sie auf unserer Homepage https://www.vg-hoechstaedt.de/rathaus-service/satzungen/ unter dem Menüreiter Satzungen Stadt Höchstädt/Benutzung städtischer Gebäude.

Im Zweifelsfall sprechen Sie uns einfach an, wir haben bereits viele Veranstaltungen in der Nordschwabenhalle möglich machen können. Wir freuen uns über Ihre Anfrage, am besten telefonisch unter Tel. 09074 44-28.