(Foto: Pixabay/Katrina_S)
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Hundesteuer

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen.

Bitte zeigen Sie uns Änderungen in der Hundehaltung immer unverzüglich an.

Die Höhe der Steuer finden Sie auf unserer Homepage bei Rathaus&Service/Satzungen unter der jeweiligen Mitgliedsgemeinde bei Weitere Ordnungen und Satzungen.

Die Formulare für Hundean- und -abmeldung stehen zum Download auf der Seite Formulare unter Rathaus & Service – Kämmerei/Kasse bereit.