(Foto: Pixabay)
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Grund- und Gewerbesteuer

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund des Grundsteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bei Fragen, die den Messbetrag betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Dillingen.

Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt aufgrund des Gewerbesteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der Höhe des Gewerbesteuermessbetrags direkt an das jeweilige Finanzamt.

Die von der Gemeinde festzulegenden Hebesätze entnehmen Sie bitte der Übersicht PDF.

Grundsteuerreform Bayern
Grundsteuerreform Bayern

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Alle Informationen zur Neuregelung der Grundsteuer finden Sie hier zusammengefasst: Textbeitrag Grundsteuerreform Bayern (PDF)

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.

Bei Bedarf können die Grundsteuererklärungsformulare ab dem 01.07. auch im Bürgerbüro in der VG Höchstädt abgeholt werden.