(Foto: Fotolia/kk75)
(Foto: Fotolia/kk75)

Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Auch wenn Ihr Baby jetzt Ihre volle Aufmerksamkeit benötigt, sind doch noch ein paar Formalitäten zu erledigen.

Zuständigkeit

Die Geburt eines Kindes wird immer bei dem Standesamt, das für den Ort der Geburt zuständig ist, beurkundet. Die notwendigen Unterlagen hierfür sind beim zuständigen Standesamt zu erfragen. Ebenso sind dort die Geburtsurkunden für dieses Kind zu beantragen. Eine Geburtsurkunde kostet in Bayern 12,00 EUR.

Die Anmeldung des Kindes beim zuständigen Meldeamt erfolgt durch das Geburtsstandesamt automatisch.

Auf unserem Informationsblatt (PDF) finden Sie alles Wichtige zu:

  • benötigte Unterlagen
  • Namensgebung
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung
  • Elterngeld und
  • Kindergeld

Ausführliche Informationen zum Elterngeld erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Antragstellung und Auszahlung des Kindergeldes erfolgen über die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Online-Anträge.