Gaststättenerlaubnis (vorüberg.)

Für einen vorübergehenden Ausschank von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass (z.B. Vereinsfest, Maibaumfeier, Weihnachtsmarkt) wird eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) benötigt. Dies ist eine vereinfachte Form der Erlaubnis, die zeitlich auf die geplante Veranstaltung beschränkt ist und auf Widerruf erteilt wird.

Die Gestattung muss 3 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.

Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare / Rathaus & Service / Bürgerservicebüro.