Zum Hauptinhalt springen

Verwaltungsgemeinschaft

Ausgleichszahlungen für das Wasserschutzgebiet Höchstädt

Mit Verordnung des Landratsamts Dillingen vom 01.02.2024 wurde das Wasserschutzgebiet (WSG) Höchstädt verändert bzw. neu ausgewiesen.

Am 22.11.2022 hat die Stadt Höchstädt zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen bei betroffenen Grundstückseigentümern eine Vereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband getroffen, wonach Ausgleichszahlungen nach einem vordefinierten Schlüssel geleistet werden können. Die Vereinbarung entspricht dem Grunde nach einem zwischen Bauernverband und Rieswasserversorgung geschlossenen Vertrag. Damit die Vereinbarung für das konkrete Grundstück wirksam wird, muss ein separater Vertrag zwischen jedem Grundstückseigentümer und der Stadt Höchstädt geschlossen werden. Nähere Informationen finden Sie dazu in den beiliegenden Unterlagen.

Aushilfskräfte für Kinderbetreuung

Derzeit mehren sich aufgrund der nasskalten Jahreszeit die Krankheitsfälle in unseren Einrichtungen.
Leider sind im Moment keine Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten, die im Notfall zusätzlich beschäftigt werden könnten. Insbesondere für die berufstätigen Eltern ist eine zuverlässige Betreuung Voraussetzung zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes. Um dies sicherstellen zu können, sind wir auf Aushilfskräfte angewiesen, die relativ unkompliziert spontan aushelfen könnten.

Gerade bei kleinen Kindern würden zusätzliche tröstende Arme eine Entlastung für das dezimierte pädagogische Personal bedeuten.
Bitte melden Sie sich, ob und an welchen Wochentagen Sie im Bedarfsfall gegen Bezahlung bei uns aushelfen könnten. Wir sammeln zunächst alle Bewerbungen und werden Ihnen zeitnah Informationen über die weitere Vorgehensweise geben.
Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre Bereitschaft zur Unterstützung!


Kontaktadresse:
Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt Tel: 09074 44-45; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Daueraufträge der Grundsteuerzahlung ab 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen der Grundsteuerreform werden ab dem Kalenderjahr 2025 die Grundsteuererhebung nach neuem Recht erlassen (vgl. § 266 Abs. 4 BewG). Die vor dem 01.01.2025 erlassenen Bescheide werden zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.
Um Überzahlungen oder Fehlbeträge zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge bei der Bank bis zum Erhalt des neuen Bescheides entsprechend anzupassen und vorübergehend auszusetzen.
Sollten Sie als Grundstückseigentümer eine Abbuchung der Grundsteuer wünschen, senden Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat in
Originalunterschrift an uns zurück. Das Formular finden Sie unter Sepa-Lastschriftmandat
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt

Grundsteuer 2025

  • Fachbereichszuordnung (bei Verwaltungsthemen): Kämmerei, Zuschüsse & Abgaben

Am 23. November 2021 wurde durch den Bayerischen Landtag das neue Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses gilt für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Das Grundsteuerverfahren funktioniert zweistufig. Zunächst wird durch das Finanzamt ein sogenannter Grundsteuer-Messbescheid erlassen. Das Bayerische Grundsteuergesetz setzt hierbei für die Grundsteuer A das bundeseinheitliche Ertragswertmodell und für die Grundsteuer B das rein bayerische wertunabhängige Flächenmodell um. Details hierzu können Sie der Informationsseite des Bayerischen Landesamts für Steuern entnehmen (vgl. Link).

Der Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts ist anschließend die Grundlage der Kämmerei zum Erlass des Grundsteuerbescheids, indem der Messbescheid des Finanzamt mit den gemeindlichen Hebesätzen multipliziert werden.

Hebesätze für 2025

Die Hebesätze der einzelnen Gemeinden werden voraussichtlich im 4. Quartal 2024 durch die einzelnen Stadt- bzw. Gemeinderäte neu festgesetzt.

Die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre Gemeinden sind dabei bestrebt, die Grundsteuerreform einkommensneutral umzusetzen, d.h. keine (verdeckten) Mehr- oder Mindereinnahmen durch den Systemwechsel zu erwirtschaften. Ziel ist daher eine Anpassung der Hebesätze auf ein Niveau, welche ein vergleichbares Gesamtgrundsteueraufkommen als Finanzgrundlage für die zahlreichen kommunalen Aufgaben generiert. Aufgrund des Wechsels der Berechnungsgrundlage durch den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts wird es dennoch für einen Teil der Grundstückseigentümer zu individuellen Erhöhungen oder Senkungen der Steuer kommen. Diese individuellen Änderungen sind durch die Kämmerei nicht beinflussbar.

Blindheim

Grundsteuer A:   330 Punkte
Grundsteuer B:   145 Punkte

Finningen

Grundsteuer A:   400 Punkte
Grundsteuer B:   150 Punkte

Höchstädt

Grundsteuer A:   355 Punkte
Grundsteuer B:   255 Punkte

Lutzingen

Grundsteuer A:   420 Punkte
Grundsteuer B:   130 Punkte

Schwenningen

Grundsteuer A:   400 Punkte
Grundsteuer B:   150 Punkte

Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Kämmerei kann aktuell keine Auskunft über das künftige individuelle Grundsteueraufkommen geben. Wir bitten daher von Rückfragen abzusehen.
  • Die Kämmerei ist nicht der richtige Ansprechpartner für Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts. Die Einwendungen müssen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuer-Messbescheids).
  • Die Kämmerei kann bestehende oder offene Einwendungen gegen den Grundsteuer-Messbescheid nicht im Rahmen des Grundsteuerbescheids berücksichtigen. Nur Änderungen, die der Kämmerei vom Finanzamt mitgeteilt werden, können berücksichtigt werden. Sollten spätere Änderungen zu Überzahlungen führen, werden überzahlte Grundsteuern durch die Kämmerei erstattet.
  • Im Rahmen der Grundsteuerreform werden ab dem Kalenderjahr 2025 die Grundsteuererhebung nach neuem Recht erlassen (vgl. § 266 Abs. 4 BewG). Die vor dem 01.01.2025 erlassenen Bescheide sind zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben.

Wichtige Informationen für Grundsteuerzahler per Dauerauftrag

Um Überzahlungen oder Fehlbeträge zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Daueraufträge bei der Bank bis zum Erhalt des neuen Bescheides entsprechend anzupassen und vorübergehend auszusetzen.
Sollten Sie als Grundstückseigentümer alternativ eine Abbuchung der Grundsteuer wünschen, senden Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat in Originalunterschrift an uns zurück. Das Formular finden Sie unter Sepa-Lastschriftmandat

Home

Wonach suchen Sie?

  • Ansprechpartner

    Verwaltungsmitarbeiter

  • Aufgaben

  • Bekanntmachungen

  • Online-Dienste

Themen

Wir sind eins

  • Blindheim

  • Finningen

  • Höchstädt

  • Lutzingen

  • Schwenningen

  • Blindheim

  • Finningen

  • Höchstädt

  • Lutzingen

  • Schwenningen

Aktuelles aus der Verwaltung

Beruf & Karriere

Aktuelles aus Stadt und Gemeinden

Mehr Meldungen aus

Stellenangebot Mitarbeiter (m/w/d) für die Bereiche Reinigung und Winterdienst

Die Gemeinde Finningen sucht nach wie vor Mitarbeiter (m/w/d), auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung (ca. 1-2 Wochenstunden), Reinigung und Winterdienst an folgenden Orten:
- Bushaltestelle Unterfinningen
- Bushaltestelle Oberfinningen
- Kindergarten Finningen
- Friedhof Unterfinningen

Leistungsgerechte Bezahlung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den TVÖD.
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie noch Fragen?
Dann melden Sie sich doch gerne unter Tel. 09074/922865 bei Bürgermeister Klaus Friegel.
Besonders dringend wäre der Winterdienst am Friedhof Unterfinningen und Kindergarten Finningen.

Wahlhelfer gesucht!

Für die Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfer unverzichtbar! Nächstes Jahr findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Nur mit der tatkräftigen Hilfe von Wahlhelfern am Wahltag können wir die Bundestagswahl erfolgreich durchführen. Ihre Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl ist ein wichtiges Ehrenamt und wird mit einem Erfrischungsgeld honoriert. Wenn Sie Interesse haben, Teil dieses wichtigen Prozesses zu sein, freuen wir uns auf Ihre Unterstützung!
Gemeinsam können wir zu einem reibungslosen Ablauf der Wahl beitragen. Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jeder werden, der selbst wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag ist, also deutscher Staatsangehöriger und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist.

Die gesetzliche Eignung für die Wahlhelfertätigkeit wird von der Verwaltung überprüft.

Infos und Anmeldung Wahlhelfer: Marion Wölfle, Tel. 09074 44-28, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wichtige Neuerungen zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung ab dem 16.12.2024

Ab dem 16.12.2024 erfolgt die Bedarfsanmeldung ausschließlich online.

Die Anmeldung für die Einrichtungen der VG Höchstädt war noch nie so einfach! Mit unserem neuen Online-Anmeldesystem möchten wir Ihnen die Auswahl und den Anmeldeprozess erleichtern. Hier sind die Vorteile, die Sie genießen können:

Einfache Auswahl: Über unser Online-System haben Sie die Möglichkeit, sich unkompliziert für alle gewünschten Einrichtungen anzumelden. So sparen Sie Zeit und Aufwand.

Sichere Bestätigung: Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Darüber hinaus garantieren wir Ihnen eine Rückmeldung zum Zuteilungsstichtag, sodass Sie stets informiert sind.

Flexibler Zugang: Unser Service steht Ihnen rund um die Uhr – 24/7 – zur Verfügung. Sie können sich also jederzeit, ganz nach Ihrem Zeitplan, anmelden.

Wie funktioniert die Anmeldung? 

Schritt 1: Scannen Sie den QR-Code.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 09074/44-45 während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

Weitere Informationen: Flyer Kitabedarfsanmeldung (PDF)