Kategorie Was erledige ich wo?

(Foto: STUDIO-E. GmbH; Fotograf Florian Imberger)
(Foto: STUDIO-E. GmbH; Fotograf Florian Imberger)
Bürgerversammlungen Höchstädt und Stadtteile

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung stattzufinden. Im Gebiet der Stadt Höchstädt hat es sich eingebürgert, dass für jeden Stadtteil eine Bürgerversammlung abgehalten wird.

Während der Versammlung präsentiert der Erste Bürgermeister der Stadt Höchstädt die wichtigsten Punkte des vergangenen Jahres und steht anschließend für Fragen offen.

Termine und Veranstaltungsorte werden auf unserer Internetseite sowie im Mitteilungsblatt und der Tagespresse bekannt gegeben.

Beflaggung öffentlicher Gebäude

Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die staatlichen Gebäude im Freistaat beflaggt – oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger.

An folgenden Tagen ist ohne besondere Anordnung zu beflaggen:

  • 27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
  • 1. Mai – Tag der Arbeit
  • 9. Mai – Europatag
  • 23. Mai – Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  • 17. Juni – Jahrestag des 17. Juni 1953 (Gedenktag)
  • 20. Juli – Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944
  • 1. Sonntag im September – Tag der Heimat (es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet)
  • 3. Oktober – Tag der Deutschen Einheit
  • 2. Sonntag vor dem 1. Advent – Volkstrauertag
  • 1. Dezember – Jahrestag zum Volksentscheid zur Annahme der Verfassung im Jahre 1946
  • Tag der Wahl zum Bayerischen Landtag
  • Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
  • Tag der Wahl zum Europäischen Parlament
Beflaggung aus besonderen Anlässen kraft besonderer Anordnung:
Die Beflaggung kann außerdem bei besonderen Einzelanlässen vom Bayerischen Ministerpräsidenten angeordnet werden.
Lebensmittelüberwachung

Zuständig hierfür ist das Landratsamt Dillingen (Zentrale: Tel. 09071 51-0)

Informationen hierzu finden Sie auch unter dem Bayer. Behördenwegweiser.

Wappen Höchstädt
Wappenbeschreibung der Stadt Höchstädt a.d.Donau

Amtliche Beschreibung: „In Gold ein zinnengekrönter roter Rundturm mit drei blauen Spitzdächern, der oben mit einem gelehnten Rautenschild belegt und unten von einer roten Zinnenmauer umgeben ist.“

Bitte beachten:
Nach Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde von Dritten nur mit Genehmigung der Gemeinde verwendet werden.

Wappen der Gemeinde Schwenningen
Wappen der Gemeinde Schwenningen
Wappenbeschreibung der Gemeinde Schwenningen

Amtliche Wappenbeschreibung: „Unter blauem Schildhaupt, darin ein schreitender goldener Löwe, gespalten; vorne in Rot eine senkrechte silberne Hirschstange, hinten in Silber über einem schwebenden roten Tatzenkreuz ein mit einem schmalen goldenen Schragen belegter roter Schragen.“

Bitte beachten:
Nach Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde von Dritten nur mit Genehmigung der Gemeinde verwendet werden.

Wappen der Gemeinde Finningen
Wappen der Gemeinde Finningen
Wappenbeschreibung der Gemeinde Finningen

Amtliche Wappenbeschreibung: „Gespalten; vorne unter schwarzem Schildhaupt, darin nebeneinander drei sechsstrahlige goldene Sterne, in Gold ein steigendes blaues Einhorn; hinten in Rot über einem gesenkten silbernen Balken, belegt mit dem gotischen Großbuchstaben A, ein runder goldener Zinnenturm.“

Bitte beachten:
Nach Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde von Dritten nur mit Genehmigung der Gemeinde verwendet werden.

Einbürgerungen

Zuständig hierfür ist das Landratsamt Dillingen a.d.Donau (Zentrale: Tel. 09071 51-0).

Informationen hierzu finden Sie auch unter dem Bayer. Behördenwegweiser.

(Foto: Fotolia/Frank Gärtner)
(Foto: Fotolia/Frank Gärtner)
Ausländerwesen

Zuständig hierfür ist das Landratsamt Dillingen a.d.Donau (Zentrale: Tel. 09071 51-0).

Ausbildungsförderung

Zuständig hierfür ist das Landratsamt Dillingen a.d.Donau (Zentrale: Tel. 09071 51-0)

Informationen hierzu finden Sie auch unter dem Bayer. Behördenwegweiser.