Kategorie Was erledige ich wo?

(Foto: Pixabay/webandi)
(Foto: Pixabay/webandi)
Reisepass

Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Ein Reisepass wird bis Vollendung des 24. Lebensjahres für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt.

Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 Seiten angeboten.

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Reise-Veranstalter oder beim Reise-Ratgeber des Auswärtigen Amtes.

Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie eine Express-Herstellung beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Bitte informieren Sie sich bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, ob eine Einreise in das jeweilige Land möglich ist!

Information/Voraussetzungen zu der Leistung:

  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Antragstellung für Minderjährige (unter 16 Jahre) erfolgt durch die Sorgeberechtigten
  • persönliche Vorsprache von Kindern ebenfalls erforderlich

Benötigte Unterlagen

  • 1 biometrisches Passbild
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen! Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei 
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr alter Reisepass
  • Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
  • Unter Umständen: Geburtsurkunde (bei Erstausstellung Reisepass)

Gebühren

  • für Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
  • für Personen ab 24 Jahren: 70,00 EUR
  • Expresspass (in 72 Stunden oder 3 Arbeitstagen à bei Beantragung vor 11:00 Uhr vormittags) zusätzlich zur o.g. Gebühr: 32,00 EUR
  • Reisepass (48 Seiten) zusätzlich zur o. g. Gebühr: 22,00 EUR
Maimarkt (Foto: Studio-E., Erika Langone)
Maimarkt (Foto: Studio-E., Erika Langone)
Marktwesen

Jedes Jahr findet für die Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher aus nah und fern im Mai der Muttertagsmarkt, im September der Herbstmarkt, im November der Martinimarkt und im Dezember der Christkindlmarkt auf dem Marktplatz in Höchstädt statt. Termine zu diesen und weiteren Märkten, wie z.B. Kleiderbasar, Flohmarkt u.a. entnehmen Sie bitte unserem Veranstaltungskalender.


Informationen für Fieranten

Sie möchten unser schönes Höchstädt besuchen und mit Ihrem Stand dazu beitragen, unseren Bürgern und Besuchern einen ganz besonderen Tag zu bereiten. Sie möchten uns unterstützen, unseren Markt attraktiver zu gestalten. Dann melden Sie sich bei uns an und helfen auch Sie mit, frischen Wind in die Märkte zu bringen damit Besucher und Fieranten einen schönen und erfolgreichen Tag in Höchstädt verbringen können.

Damit bei Ihrer Anmeldung für unsere Märkte nichts schief geht, bitten wir Sie um Beachtung folgender Punkte:

  • Anmeldung bitte mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Markttermin
  • Anmeldungen können nur schriftlich entgegengenommen werden
    Folgende Angaben muss die Anmeldung enthalten:

    • Vor- und Nachnamen, eventuell Firmennamen
    • Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
    • Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mailadresse
    • Art der anzubietenden Ware
    • benötigter Platzbedarf
  • Ohne schriftliche Zusage kann Ihnen eine Teilnahme am Markt nicht gewährleistet werden.

Gerne können Sie auch das von uns zur Verfügung gestellte Formular „Marktanmeldung“ für Ihre Anmeldung nutzen, das Sie auf unserer Homepage unter Formulare/Rathaus & Service/Bürgerservicebüro finden.


Marktfestsetzung

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Antrag auf Marktfestsetzung, das Ihnen ebenfalls auf der Seite Formulare/Rathaus & Service/Bürgerservicebüro zum Download bereitsteht.

Wassergebühren

Die Gemeinden erheben für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtungen Grund- und Verbrauchssgebühren. Diese werden durch die Beitrags- und Gebührensatzung festgesetzt.

Die Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht (PDF).

Informationen zum Trinkwasser mit Zuordnung Härtebereich der Stadt Höchstädt finden Sie hier.

(Foto: Pixabay/Katrina_S)
(Foto: Pixabay/Katrina_S)

Hundesteuer

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen.

Bitte zeigen Sie uns Änderungen in der Hundehaltung immer unverzüglich an.

Die Höhe der Steuer finden Sie auf unserer Homepage bei Rathaus&Service/Satzungen unter der jeweiligen Mitgliedsgemeinde bei Weitere Ordnungen und Satzungen.

Die Formulare für Hundean- und -abmeldung stehen zum Download auf der Seite Formulare unter Rathaus & Service – Kämmerei/Kasse bereit.

Herstellungsbeiträge (Kanal und Wasser)

Grundstücke unterliegen in der Regel der Beitragspflicht (Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung und Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage), wenn sie baulich oder gewerblich genutzt werden können. Maßstab für den Beitrag ist die Grundstücksfläche und die zulässige Geschossfläche. Die Herstellungsbeiträge werden durch die Beitrags- und Gebührensatzungen geregelt.

(Foto: Pixabay)
(Foto: Pixabay)

Grund- und Gewerbesteuer

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund des Grundsteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bei Fragen, die den Messbetrag betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Dillingen.

Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt aufgrund des Gewerbesteuermessbetragsbescheids, welcher vom Finanzamt erstellt wird. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der Höhe des Gewerbesteuermessbetrags direkt an das jeweilige Finanzamt.

Die von der Gemeinde festzulegenden Hebesätze entnehmen Sie bitte der Übersicht PDF.

Grundsteuerreform Bayern
Grundsteuerreform Bayern

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Alle Informationen zur Neuregelung der Grundsteuer finden Sie hier zusammengefasst: Textbeitrag Grundsteuerreform Bayern (PDF)

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.

Bei Bedarf können die Grundsteuererklärungsformulare ab dem 01.07. auch im Bürgerbüro in der VG Höchstädt abgeholt werden.

Abwassergebühren

Die Gemeinden erheben für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Grund- und Einleitungsgebühren. Diese werden durch die Beitrags- und Gebührensatzung festgesetzt.

Die Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht (PDF).

Abwasserbeiträge

Grundstücke unterliegen in der Regel der Beitragspflicht (Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung und Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage), wenn sie baulich oder gewerblich genutzt werden können. Maßstab für den Beitrag ist die Grundstücksfläche und die zulässige Geschossfläche. Die Herstellungsbeiträge werden durch die Beitrags- und Gebührensatzungen geregelt.

(Foto: Pixabay/geralt)
(Foto: Pixabay/geralt)
Existenzgründung Stadt Höchstädt

Die Stadt Höchstädt unterstützt die Neugründung von Gewerbebetrieben und die Erweiterung und Ansiedlung von Unternehmen mit Rat und Tat. Räumlichkeiten, Gewerbe- und Industriegelände stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung.

Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten in unserer Stadt.

1. Bürgermeister
Gerrit Maneth
Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10
89420 Höchstädt a.d.Donau
Tel.: 09074 44-12

Stadtrat
Günter Ballis
89420 Höchstädt a.d.Donau
Tel.: 09074 820

(Foto: Pixabay/stux)
(Foto: Pixabay/stux)
Rentenangelegenheiten der gesetzl. Rentenversicherung

Rentenangelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung: DRV, LAK Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben, Knappschaft Bahn-See (KBS)

Anträge auf:

  • Altersrenten/vorgezogene Altersrenten
  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente)
  • Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrente)

Versicherungskontenklärungen:

  • Nachbeantragung von Schul-/Ausbildungszeiten ab dem vollendeten 17. Lebensjahr
  • Nachtrag von Studienzeiten
  • Klärung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
  • Klärung von Zeiten im Ausland

Kostenlose Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1 0004800

Kostenlose Servicenummer der Knappschaft Bahn-See: 0800 1 00048080

SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau): Tel. 0561 7850