Kategorie Digitalisierung

BayernWLAN Hotspot
BayernWLAN Hotspot
Kostenloser BayernWLAN Hotspot in Gemeindehalle Blindheim installiert

Bayern wird das erste Bundesland mit einem eigenen WLAN-Netz. Bis zum Jahr 2020 werden an die 40.000 Hotspots im BayernWLAN kostenfrei zur Verfügung stehen. Nachdem bereits zwei BayernWLAN-HotSpots in Höchstädt (am Marktplatz und im Rathaus) eingerichtet werden konnten, steht nun auch bei der Gemeindehalle Blindheim (Petersruhstraße 5a) kostenloses Internet zur Verfügung.

Allen Bürgern und Gästen der Gemeinde soll so ein offenes und kostenfreies WLAN-Angebot ermöglicht werden. Dabei erhält jeder mit einem WLAN-fähigen Gerät, wie Notebook, Smartphone oder Tablet-PC einen kostenlosen Internetzugang ohne Zeit- oder Volumenbegrenzung.

Die Ersteinrichtung wurde vom Freistaat Bayern finanziert. Die laufenden Kosten für den Hotspot trägt die Gemeinde Blindheim.

Und so funktioniert’s:

  • WLAN-Funktion auf dem Smartphone aktivieren
  • WLAN-Netzwerk mit der SSID „@BayernWLAN“ auswählen und verbinden

Alle bereits in Betrieb genommene BayernWLAN Hotspots finden Sie unter https://www.wlan.bayern.de/

Rathaus Blindheim (Foto: STUDIO-E. GmbH; Fotograf Florian Imberger)
Rathaus Blindheim (Foto: STUDIO-E. GmbH; Fotograf Florian Imberger)
QR-Code Anleitung Registrierung bei
BayernFunk
QR-Code Anleitung Registrierung bei BayernFunk
Gemeinde-App: BayernFunk für Blindheim

In den vergangenen Monaten hat die Kommunikation mit anderen Bürgerinnen und Bürgern in den Ortsteilen, aber auch ortsübergreifend stark nachgelassen. Dadurch, dass kaum Veranstaltungen und keine Feste stattfinden konnten, war und ist es schwierig mit Mitbürgern ins Gespräch zu kommen. Auch bereits vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Gesellschaft kam eine mögliche Bürger-App immer wieder ins Gespräch. Besonders vor der Kommunalwahl war es bereits Thema.

Ab sofort ist unsere Gemeinde beim BayernFunk mit dabei! Die BayernFunk-App schafft viele Funktionen: So gibt es neben den News aus der Gemeinde oder amtlichen Meldungen aus der Verwaltung auch einen Biete-Suche-Dialog, Gruppenunterhaltungen und einen digitalen Veranstaltungskalender, in dem Vereine zu ihren Veranstaltungen zusätzlich einladen können. Mit der App soll auch die Kommunikation innerhalb der Gemeindebevölkerung mit der Funktion „Ratsch“ gefördert werden. Hier kann man zu Themen z.B. rund ums Garteln Meinungen einho-len oder mit einem Foto z.B. auf unsachgemäße Müllentsorgung aufmerksam machen.

Die App ist ein Projekt des Fraunhofer IESE und durch das Engagement der Versicherungskammer Bayern und des Roten Kreuzes, sowohl für die Gemeinde wie auch für alle Nutzer kostenfrei. Mit Hilfe der App auf den Smartphones und Tablets erreichen Neuigkeiten und Meldungen auch zu Katastrophenfällen oder Veranstaltungsänderungen schnell viele Gemeindebürger. Es ersetzt natürlich nicht das Mitteilungsblatt der Gemeinde, aber kann doch zu einer breiteren Kommunikation untereinander beitragen. Vereinsvertreter können sich zudem bei unserem Di-gitalreferenten Martin Mayer melden und einen Reporter-Zugang beantragen. Dadurch kön-nen Vereine Veranstaltungen und Meldungen erstellen.

Wie bekomme ich die App auf mein Smartphone/Tablet?
Mit Hilfe der QR-Codes im Schaubild ist die App sowohl für iOS wie auch für Android-Smartphones downloadbar. Diese müssen nur mit der Kamera gescannt werden. Alternativ kann in den App-Stores (Playstore oder iStore) nach „BayernFunk“ gesucht werden.

Was muss ich bei der Installation beachten?
Bei der Erstinstallation muss auf „Registrieren“ geklickt werden. Dadurch wird ein Benutzerkonto erstellt. Danach kann mit Eingabe des Namens der Zugang zum BayernFunk gelegt werden. In der App wird der Name dann mit Vorname und dem ersten Buchstaben des Nachnamens an-gezeigt, z.B. Max Mustermann wird angezeigt mit Max M.. Nach dem Namen ist die Gemeinde Blindheim auszuwählen beim Landkreis Dillingen a.d. Donau, VG Höchstädt, Gemeinde Blindheim.

Gibt es online eine Anleitung für die Nutzung?

Im Youtube-Kanal der „Digitalen Dörfer“ können Anleitungen zur Nutzung eingesehen werden. Mit Hilfe des QR-Codes ist diese leicht zu finden. Alternativ können in der Youtube-Suchleiste die Begriffe „Digitale Dörfer“ oder „BayernFunk“ eingegeben werden.

QR-Code Anleitung Registrierung bei
BayernFunk

Für Fragen und Hilfestellung:
Martin Mayer, Gemeinderatsmitglied und Digitalreferent der Gemeinde Blindheim, E-Mail: may_mar@web.de

Weitere Informationen zu BayernFunk erhalten Sie auch über die Internetseite https://www.bayern.digitale-doerfer.de/ oder die Infobroschüre zum Download (PDF):

(Foto: Fotolia/K.C.)
(Foto: Fotolia/K.C.)
Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau beteiligen sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Förderprozesse und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Ansprechpartner:

Herr Geschwentner Sven

Frau Jaworski Sarah

Breitbandausbau in der Gemeinde Blindheim

Breitbandausbau in der Gemeinde Blindheim im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Blindheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Blindheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Frau Sarah Jaworski unter sarah.jaworski@hoechstaedt.de

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Blindheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Blindheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 20.02.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung (PDF)

Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung 

Die Gemeinde Blindheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundung (PDF)

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Blindheim führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 23.06.2022 um 11 Uhr einzureichen.

Dokumente zum Download:

Bekanntmachung Auswahlverfahren (PDF)
Wertungsvorgehen (PDF)
Karte Erschließungsgebiet (PDF)

Adressen zu den Erschließungsgebieten

Die Zusendung der Adressliste an einen Bieter erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.

Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Jürgen Schuster (E-Mail: juergen.schuster@corwese.de)

Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung zu Geodaten (PDF)

 

Modul 5 „Bekanntmachung-Auswahlentscheidung“

Blindheim_Bekanntmachung_BayGibitR (PDF)

Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis

Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Blindheim hat den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Schwaben erhalten.

Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag

Dokument (Modul 7)

Breitbandausbau in der Gemeinde Finningen

Breitbandausbau in der Gemeinde Finningen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Finningen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Finningen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Frau Sarah Jaworski unter sarah.jaworski@hoechstaedt.de

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Finningen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Finningen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 20.02.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung (PDF)

Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung 

Die Gemeinde Finningen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundung (PDF)

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Finningen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 23.06.2022 um 11.00 Uhr einzureichen.

Dokumente zum Download:
Bekanntmachung Auswahlverfahren (PDF)
Wertungsvorgehen (PDF)
Karte Erschließungsgebiet (PDF)

Adressen zu den Erschließungsgebieten

Die Zusendung der Adressliste an einen Bieter erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.

Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Jürgen Schuster (E-Mail: juergen.schuster@corwese.de)

Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung zu Geodaten (PDF)

 

Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis

Auswahlverfahren Ergebnis (PDF)

Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid

Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag

2023-11-08_Finningen_BY02-BayGibitR-Bestätigung Kooperationsvertrag-Pacht-und Betreibervertrag

Breitbandausbau in der Gemeinde Lutzingen

Breitbandausbau in der Gemeinde Lutzingen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Lutzingen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Lutzingen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Frau Sarah Jaworski unter sarah.jaworski@hoechstaedt.de

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Lutzingen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Lutzingen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 20.02.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung (PDF)

Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung 

Die Gemeinde Lutzingen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundung (PDF)

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Lutzingen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 11.03.2022 um 11 Uhr einzureichen.

Bekanntmachung Auswahlverfahren (PDF)
Wertungsvorgehen (PDF)
Karte Erschließungsgebiet (PDF)

Adressen zu den Erschließungsgebieten

Die Zusendung der Adressliste an einen Bieter erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.

Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Jürgen Schuster (E-Mail: juergen.schuster@corwese.de)

Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung zu Geodaten (PDF)

Förderschritt 5

Auswahlverfahren Ergebnis (PDF)

 

Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid

 

Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag

Stellungnahme_BayGibitR_Lutzingen

Breitbandausbau in der Gemeinde Schwenningen

Breitbandausbau in der Gemeinde Schwenningen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Schwenningen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Schwenningen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Frau Sarah Jaworski unter sarah.jaworski@hoechstaedt.de

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Schwenningen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Schwenningen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 20.02.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung (PDF)

Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung 

Die Gemeinde Schwenningen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundung (PDF)

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Schwenningen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.

Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 23.06.2022 um 11:00 Uhr einzureichen.

Dokumente zum Download:
Bekanntmachung Auswahlverfahren (PDF)
Wertungsvorgehen (PDF)
Karte Erschließungsgebiet (PDF)

Adressen zu den Erschließungsgebieten

Die Zusendung der Adressliste an einen Bieter erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.

Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Jürgen Schuster (E-Mail: juergen.schuster@corwese.de)

Nutzungserklärung Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung zu Geodaten (PDF)

 

Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis

Auswahlverfahren Ergebnis (PDF)

Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid

Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag

2023-11-08_Schwenningen_BY03-BayGibitR-Bestätigung Kooperationsvertrag – Pacht- und Betreibervertrag

Breitbandausbau in der Stadt Höchstädt

Breitbandausbau in der Stadt Höchstädt im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Stadt Höchstädt beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Höchstädt für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Frau Sarah Jaworski unter sarah.jaworski@hoechstaedt.de

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Stadt Höchstädt ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Stadt Höchstädt bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 20.02.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung (PDF)

Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung 

Die Stadt Höchstädt hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Auswahlverfahren Ergebnis (PDF)

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Stadt Höchstädt führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungs­freies einstufiges Auswahl­verfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breit­bandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Details zum Auswahlverfahren und zur Angebotsabgabe finden Sie unter nachfolgendem Link. Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis:

„Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungs­erklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.“

LINK: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av204f8f

 

BayernWLAN Hotspot
BayernWLAN Hotspot
Weiteren BayernWLAN HotSpot im Rathaus eingerichtet

Bayern wird das erste Bundesland mit einem eigenen WLAN-Netz. Bis zum Jahr 2020 werden an die 40.000 Hotspots im BayernWLAN kostenfrei zur Verfügung stehen. Nachdem im Frühjahr 2017 bereits ein HotSpot am Marktplatz eingerichtet werden konnte, steht nun auch im Wartebereich des Rathauses der Stadt Höchstädt kostenloses Internet zur Verfügung.

„Ich freue mich, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger im Höchstädter Rathaus zukünftig kostenlos, sicher und mit Jugendschutzfilter ins Internet einloggen können. Eventuelle Wartezeiten lassen sich mit Internetsurfen oder E-Mails beantworten angenehm überbrücken,“ so Bürgermeister Gerrit Maneth.

Die Ersteinrichtung wurde vom Freistaat Bayern finanziert. Die laufenden Kosten für die Hotspots werden von der Stadt Höchstädt getragen.

Und so funktioniert’s:

  • WLAN-Funktion auf dem Smartphone aktivieren
  • WLAN-Netzwerk mit der SSID „@BayernWLAN“ auswählen und verbinden
BayernWLAN Hotspot
BayernWLAN Hotspot
Kostenloser Hotspot am Höchstädter Marktplatz

Einrichtung Hotspot im Rahmen der Initiative BayernWLAN

Im Frühjahr 2017 übergaben die Mitglieder des Höchstädter Stadtrates den von der Stadt Höchstädt am Marktplatz eingerichteten Hotspot offiziell seiner Bestimmung. Dort kann nun in diesem Bereich das Internet kostenlos und zeitlich uneingeschränkt genutzt werden. Zweiter Bürgermeister Stephan Karg begrüßte diese Entwicklung, die nicht nur der Bevölkerung, sondern auch Touristen die Möglichkeit eröffnet, kostenfrei im Internet zu surfen und entsprechende Informationen (z.B. über Höchstädt) zu erhalten.

Im Rahmen der Initiative der Bayerischen Staatsregierung ist geplant, bis zum Jahr 2020 20.000 Hotspots, verteilt über ganz Bayern, zur Verfügung zu stellen. Dabei erhält jeder mit einem WLAN-fähigen Gerät, wie Notebook, Smartphone oder Tablet-PC einen kostenlosen Internetzugang ohne Zeit- oder Volumenbegrenzung.

Die Internetanbindung erfolgt in Höchstädt über einen 100 MBit/s-Kabelanschluss von Vodafone/Kabel Deutschland.

Die Ersteinrichtungskosten für diesen Hotspot wurden im Rahmen der Initiative BayernWLAN vom Freistaat finanziert, die laufenden Kosten werden von der Stadt Höchstädt getragen.

Und so funktioniert’s:

  • WLAN-Funktion auf dem Smartphone aktivieren
  • WLAN-Netzwerk mit der SSID „@BayernWLAN“ auswählen und verbinden

Alle bereits in Betrieb genommene BayernWLAN Hotspots finden Sie unter https://www.wlan.bayern.de/