(Foto: STUDIO-E. GmbH; Fotograf Florian Imberger)
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Bürgerversammlungen Höchstädt und Stadtteile

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung stattzufinden. Im Gebiet der Stadt Höchstädt hat es sich eingebürgert, dass für jeden Stadtteil eine Bürgerversammlung abgehalten wird.

Während der Versammlung präsentiert der Erste Bürgermeister der Stadt Höchstädt die wichtigsten Punkte des vergangenen Jahres und steht anschließend für Fragen offen.

Termine und Veranstaltungsorte werden auf unserer Internetseite sowie im Mitteilungsblatt und der Tagespresse bekannt gegeben.