Die Sitzungen aller Gremien sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Ton- und Bildaufnahmen während der Sitzung sind nur mit vorheriger Erlaubnis des Vorsitzenden gestattet. Zuhörer haben in den Sitzungen kein Rederecht.