Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die staatlichen Gebäude im Freistaat beflaggt – oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger.
An folgenden Tagen ist ohne besondere Anordnung zu beflaggen:
- 27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
- 1. Mai – Tag der Arbeit
- 9. Mai – Europatag
- 23. Mai – Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
- 17. Juni – Jahrestag des 17. Juni 1953 (Gedenktag)
- 20. Juli – Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944
- 1. Sonntag im September – Tag der Heimat (es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet)
- 3. Oktober – Tag der Deutschen Einheit
- 2. Sonntag vor dem 1. Advent – Volkstrauertag
- 1. Dezember – Jahrestag zum Volksentscheid zur Annahme der Verfassung im Jahre 1946
- Tag der Wahl zum Bayerischen Landtag
- Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
- Tag der Wahl zum Europäischen Parlament