Bekanntmachungen
Gemeinde Lutzingen
Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberglauheimer Straße“, Gemarkung Lutzingen
Erneute Billigung der Planung, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB
Download der PDF-Dateien:
- Bebauungsplan Gemeinde Lutzingen_Oberglauheimer Strasse
- Begutachtung Schallschutz Bebauungsplan_Oberglauheimerstrasse
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren
- Erweiterte Relevanzprüfung Artenschutz_Bebauungsplan_Oberglauheimerstrasse
- Planzeichnung Bebauungsplan_Oberglauheimer Strasse
- Veröffentlichung_Aufstellung des Bebauungsplanes Oberglauheimerstrasse_Gemarkung Lutzingen
Stadt Höchstädt
Hochwasserschutz Aktionsprogramm Schwäbische Donau – Rückhalte-Projekt: hier: Raumverordnungsverfahren für die Rückhalteräume Helmeringen; Bischofswörth/Christianswörth, Neugeschüttwörth und Zankwert;
Alle relevanten Daten finden Sie unter der Webseite: Regierung Schwaben
Download der Word-Datei: Einwendungen Polder Neugeschüttwörth oder Schwenningen-Tapfheim
Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau
Wasserrecht;
Maßnahme: Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Höchstädt und Deisenhofen (Stadt Höchstädt a.d.Donau), Lutzingen (Gemeinde Lutzingen) und Mörslingen (Gemeinde Finningen) durch Rechtsverordnung
Wasserversorgungsträger: Stadt Höchstädt a.d.Donau, Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt a.d.Donau
Brunnen/Flur-Nr./Gem.: Brunnen 3 (Versuchsbrunnen Br. 4) /2346/Höchstädt
Der Wasserschutzgebietsvorschlag und die Schutzgebietskarte mit den vorgesehenen Schutzgebietsgrenzen liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig Str. 10, 89420 Höchstädt im Zimmer 15 zur Einsicht während den Geschäftszeiten aus.
Gemeinde Schwenningen
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenäcker“, Gemarkung Gremheim
Inkrafttreten und Bereithaltung zur Einsicht (§ 10 Absatz 3 BauGB)
Ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung i.d.F. vom 09.02.2022, Textteil mit Begründung i.d.F. vom 09.02.2022, ausgefertigt am 02.05.2022, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt, Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10, 89420 Höchstädt, Zimmer 16, sowie in der Gemeindekanzlei Schwenningen, Schulstraße 3 A, 89443 Schwenningen, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.