(Foto: Pixabay/fotoblend)
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Gemeinde Finningen

  1. Änderung des Bebauungsplanes „Kreuzkette Erweiterung“, Gemarkung Mörslingen

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

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Stadt Höchstädt

  1. Änderung des Bebauungsplanes „Bruckwörth“, Gemarkung Höchstädt;

Billigung der Änderungsentwürfe, Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB

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VG Höchstädt

Information über die aktuellen Geschehnisse der Bayerischen Rieswasserversorgung

Link zum Amtsblatt Lkr. Donau-Ries Nr. 08 – Bekanntmachung Haushaltssatzung 2024, Jahresabschluss 2022 der BRW und Satzungen der BRW

Stadt Höchstädt

„Wasserrecht;
Entnahme und Zutageleiten von Grundwasser aus dem auf dem Grundstück Fl.Nr. 2346 Gemarkung Höchstädt befindlichen Brunnen 3 für die Verwendung in der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Stadt Höchstädt (Kernstadt) und dem Stadtteil Sonderheim

Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Erlaubnisbescheides

Der Stadt Höchstädt a.d.Donau wurde mit Bescheid vom 01.02.2024 des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau, Az. 42-6421.1.1, eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen und Zutage fördern von Grundwasser aus dem Brunnen 3 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2346 Gemarkung Höchstädt erteilt.
Eine Ausfertigung des Wasserrechtsbescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen Planunterlagen wird ab
vom 01.03.2024 bis 19.03.2024 im Rathaus der Stadt Höchstädt a.d.Donau, Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10. 89420 Höchstädt a.d.Donau während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht ausgelegt.
Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Beteiligten als zugestellt, Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 S. 3 BayVwVfG.Ergänzung bei Bekanntmachung auch im Internet = Art. 27a BayVwVfG“