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Rathaus Höchstädt (Foto: STUDIO-E. GmbH, Fotograf Florian Imberger)
Rathaus Höchstädt (Foto: STUDIO-E. GmbH, Fotograf Florian Imberger)

Bürgerservicebüro

Leistungen des Bürgerservicebüros

Das Bürgerservicebüro bietet den Bürgerinnen und Bürgern der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau die Möglichkeit, verschiedene Angelegenheiten gebündelt an einer Anlaufstelle zu erledigen. Dadurch verkürzen sich Wege- und Wartezeiten deutlich und die entsprechenden Serviceleistungen können unbürokratisch und schnell vollzogen werden.

Im Bürgerservicebüro können Sie erledigen:

  • An-, Um- und Abmeldungen
  • Beglaubigungen
  • Briefwahlunterlagen
  • Feuerwehrwesen
  • Fischereischeine
  • Führungszeugnis
  • Fundsachen/Fundbüro
  • Gelbe Säcke (Ausgabe)
  • Gewerbean-, Gewerbeab- und -ummeldungen
  • Gewerbezentralregister (Auszug)
  • Lebens- und Meldebescheinigungen
  • Melde- und Passangelegenheiten
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Sozialversicherungs- und Rentenangelegenheiten
  • Tourismus-Informationsmaterial (Ausgabe)

Für Wünsche und Anträge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unser Team:

Grob Markus, Durchwahl -32

Lettner Dunja, Durchwahl -35

Junginger Silvia, Durchwahl -33

Miller Carmen, Durchwahl -31

Bürgerservicebüro, EG, Zi. 2

Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt
Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10
89420 Höchstädt a.d.Donau
Tel.: 09074 44–0

Flughafen
Überprüfen Sie rechtzeitig vor einer Reise an die Gültigkeit Ihrer Reisepässe und Kinderreisepässe!

Schauen Sie bitte frühzeitig in Ihren Personalausweis oder Reisepass, ob dieser noch gültig ist bzw. die Gültigkeitsdauer noch ausreicht (in manchen Ländern muss das Dokument eine bestimmte Zeit gültig sein).

Seit 01.01.2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Auch die Verlängerung bestehender Kinderreisepässe ist nicht mehr möglich. Als Alternative stehen für Kinder nun der Personalausweis oder Reisepass zur Verfügung. Diese können ab der Geburt beantragt werden (immer ein biometrisches Lichtbild erforderlich).

Bitte beachten Sie, dass beide Dokumente je nach Aufkommen bei der Bundesdruckerei mehrere Wochen Lieferzeit benötigen. Planen Sie daher bitte eine entsprechende Vorlaufzeit ein.

Informationen zu den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:  Einreisebestimmungen.

Bei Rückfragen steht Ihnen gerne das Bürgerservicebüro zur Verfügung.

Theater Fritz und Freunde präsentiert „Die kleine Meerjungfrau“

frei nach dem Buch von Hans Christian Andersen

Am Montag, 31. Juli 2023 präsentiert das Theater Fritz und Freunde für Kinder ab 4 Jahren um 16 Uhr im Schlosshof (bei schlechter Witterung im Rittersaal) „Die kleine Meerjungfrau“.

Tief unten im Ozean lebt die kleine Meerjungfrau Lorelei. Ihr sehnlichster Wunsch: Die Welt oberhalb des Meeres kennen zu lernen. Obwohl es verboten ist, schwimmt sie hoch, sieht ein in Not geratenes Schiff, rettet einen Prinzen und verliebt sich in ihn. Um seine Liebe zu gewinnen, sucht Lorelei die Meereshexe Medusa auf, verkauft ihre Stimme und erhält dafür einen Trank, der sie zu einem Menschen werden lässt. In menschlicher Gestalt geht sie zum Schloss des Prinzen, der Gefallen an ihr findet. Doch dann taucht eine wunderschöne, unbekannte Dame auf, die ihn mit ihrer Stimme völlig verzaubert. Zerbrechen damit Loreleis Träume? Nur so viel sei verraten: Die Geschichte endet nicht so, wie man es erwartet.

Karten zum Preis von je 5,00 € gibt es ab 15. Juni 2023 im Rathaus Höchstädt im Bürgerservicebüro zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Lettner, Dunja

Bürgerservicebüro

Telefon: 09074 44-35

Zimmer: 2, EG

dunja.lettner@hoechstaedt.de

Aufgaben:
Gewerbewesen, Gaststättenwesen, Melde- und Passwesen, Fundangelegenheiten, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, Führungszeugnisse, Bestätigung Fahrerlaubnisanträge, Schwerbehindertenausweise, Parkausweis für Schwerbehinderte, Ausgabe von Briefwahlunterlagen, Rundfunkgebührenbefreiungen, Vermietung städtischer Fahrradboxen

Downloads Formulare

Hinweise zum Datenschutz für die zur Verfügung stehenden Formulare

Ab dem 25. Mai 2018 ist die von der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die bayerischen Behörden unmittelbar anzuwenden. Gleichzeitig tritt auch das neue Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) in Kraft. Die Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau erfüllt die Anforderungen an das Datenschutzrecht.

Ausführliche und detaillierte Hinweise finden Sie hier: Download PDF

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Die Informationen nach Art. 13 DSGVO finden Sie in dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten unter dem Link https://www.vg-hoechstaedt.de/wp-content/uploads/bsk-pdf-manager/2020/09/Verfahrensverzeichnis-VG-Hoechstaedt-2020.pdf.

Schulverband der Grund- und Mittelschule Höchstädt
Gaststättenerlaubnis (vorüberg.)

Für einen vorübergehenden Ausschank von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass (z.B. Vereinsfest, Maibaumfeier, Weihnachtsmarkt) wird eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) benötigt. Dies ist eine vereinfachte Form der Erlaubnis, die zeitlich auf die geplante Veranstaltung beschränkt ist und auf Widerruf erteilt wird.

Die Gestattung muss 3 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.

Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare / Rathaus & Service / Bürgerservicebüro.

Maimarkt (Foto: Studio-E., Erika Langone)
Maimarkt (Foto: Studio-E., Erika Langone)
Marktwesen

Jedes Jahr findet für die Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher aus nah und fern im Mai der Muttertagsmarkt, im September der Herbstmarkt, im November der Martinimarkt und im Dezember der Christkindlmarkt auf dem Marktplatz in Höchstädt statt. Termine zu diesen und weiteren Märkten, wie z.B. Kleiderbasar, Flohmarkt u.a. entnehmen Sie bitte unserem Veranstaltungskalender.


Informationen für Fieranten

Sie möchten unser schönes Höchstädt besuchen und mit Ihrem Stand dazu beitragen, unseren Bürgern und Besuchern einen ganz besonderen Tag zu bereiten. Sie möchten uns unterstützen, unseren Markt attraktiver zu gestalten. Dann melden Sie sich bei uns an und helfen auch Sie mit, frischen Wind in die Märkte zu bringen damit Besucher und Fieranten einen schönen und erfolgreichen Tag in Höchstädt verbringen können.

Damit bei Ihrer Anmeldung für unsere Märkte nichts schief geht, bitten wir Sie um Beachtung folgender Punkte:

  • Anmeldung bitte mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Markttermin
  • Anmeldungen können nur schriftlich entgegengenommen werden
    Folgende Angaben muss die Anmeldung enthalten:

    • Vor- und Nachnamen, eventuell Firmennamen
    • Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
    • Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mailadresse
    • Art der anzubietenden Ware
    • benötigter Platzbedarf
  • Ohne schriftliche Zusage kann Ihnen eine Teilnahme am Markt nicht gewährleistet werden.

Gerne können Sie auch das von uns zur Verfügung gestellte Formular „Marktanmeldung“ für Ihre Anmeldung nutzen, das Sie auf unserer Homepage unter Formulare/Rathaus & Service/Bürgerservicebüro finden.


Marktfestsetzung

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Antrag auf Marktfestsetzung, das Ihnen ebenfalls auf der Seite Formulare/Rathaus & Service/Bürgerservicebüro zum Download bereitsteht.

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Wohnungsgeberbestätigung

Zum 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt unter anderem die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.

Auch die Wohnungsgeberbestätigung wurde wiedereingeführt.

Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Diese Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.

Beim Beziehen einer neuen Wohnung werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann unter anderem, die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend!

Somit muss der Wohnungsgeber (Vermieter/Hauseigentümer) der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.

Sollte die meldepflichte Person in sein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerservicebüro des Rathauses beim Anmeldevorgang eine Selbsterklärung abzugeben.

Ein Muster des Formulars können Sie im Rathaus Höchstädt, Bürgerservicebüro, Zimmer 2 abholen oder über unseren Formularordner downloaden: https://www.vg-hoechstaedt.de/rathaus-service/formulare/

(Foto: Fotolia/marcus_hofmann)
(Foto: Fotolia/marcus_hofmann)
Auf Siebenmeilenstiefeln über sieben Grenzen
Grenzweg

Start an der Kirche St. Leonhard in Unterliezheim. Der Mühlstraße folgen, auf freies Feld zum Grenzhaus. Entlang des Naturlehrpfades (mit 10 Stationen) erfahren Sie Interessantes zu den natürlichen Lebensräumen in Wald und Flur (Waldgrenze). Weiter geht’s Richtung Wassergrenze und Dialektbaum. Was sich dahinter wohl verbirgt… Lassen Sie sich überraschen! Bei „de drei Schdoi“ (hochdeutsch: bei den Drei Steinen) lohnt es sich eine kleine Pause zu machen. Hier stoßen gar drei ehemalige Herrschaftsgebiete zusammen. Die Grenzsteine lassen die frühere Aufteilung des Landes nachvollziehen. An manch sonnigem Tag trifft man hier auf die wanderbegeisterten Amerdinger Senioren, die immer einen Scherz auf den Lippen haben und für Unterhaltung sorgen. Erwandern Sie weitere Grenzen und genießen die unberührte Natur des Liezheimer Forstes.

Der Grenzweg mit 29 km Länge ist durch Hinweisschilder markiert und ist auch in Teilabschnitten mit 6, 9, 15 und 23 km wanderbar.

Alle Informationen, die Wanderkarte sowie GPS-Daten zum Grenzweg finden Sie auf der Homepage des Tourismusvereins Dillinger-Land (www.dillingerland.de). Prospektmaterial erhalten Sie auch in unserem Bürgerservicebüro im Rathaus (EG, Zi 2).

(Quelle: Dillinger Land e.V.)

Denkmalweg (Copyright Städte-Verlag E. v. Wagner & J. Mitterhuber GmbH, 70736 Fellbach)
Denkmalweg (Copyright Städte-Verlag E. v. Wagner & J. Mitterhuber GmbH, 70736 Fellbach)
Denkmalweg
Auf den Spuren der Schlacht von 1704

Fahren Sie mit dem Fahrrad auf dem Denkmalweg der Schlacht von 1704 und besuchen Sie auf einer Strecke von ca. 23 km die entscheidenden Orte dieser Schlacht.

Der Rundweg ist anlässlich des Gedenkjahres 2004 im Zusammenwirken der Stadt Höchstädt sowie der Gemeinden Blindheim und Lutzingen angelegt worden. Er gibt interessierten Gästen die Gelegenheit, das weitläufige Gelände der Schlacht kennen zu lernen.

Mittelpunkt ist die historische Betrachtung der Schlacht in ihrem landschaftlichen Rahmen. Für Radfahrer stehen überwiegend Straßen begleitende Radwege zur Verfügung. Lediglich auf wenigen 100 m ist eine befestigte Schotterstraße zu befahren, ansonsten verläuft die Route auf geteerten Strecken.

Mit Aussichtstürmen und Infotafeln tauchen Sie so nicht nur in die Geschichte ein, sondern lernen auch gleich noch die Umgebung etwas kennen. Prospektmaterial dazu erhalten Sie auch bei unserem Bürgerservicebüro im Rathaus (EG, Zi 2).

Flyer „Denkmalweg – Auf den Spuren der Schlacht von 1704“ zum Download: Denkmalweg (PDF)