Beflaggung öffentlicher Gebäude

Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die staatlichen Gebäude im Freistaat beflaggt – oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger.

An folgenden Tagen ist ohne besondere Anordnung zu beflaggen:

  • 27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
  • 1. Mai – Tag der Arbeit
  • 9. Mai – Europatag
  • 23. Mai – Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  • 17. Juni – Jahrestag des 17. Juni 1953 (Gedenktag)
  • 20. Juli – Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944
  • 1. Sonntag im September – Tag der Heimat (es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet)
  • 3. Oktober – Tag der Deutschen Einheit
  • 2. Sonntag vor dem 1. Advent – Volkstrauertag
  • 1. Dezember – Jahrestag zum Volksentscheid zur Annahme der Verfassung im Jahre 1946
  • Tag der Wahl zum Bayerischen Landtag
  • Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
  • Tag der Wahl zum Europäischen Parlament
Beflaggung aus besonderen Anlässen kraft besonderer Anordnung:
Die Beflaggung kann außerdem bei besonderen Einzelanlässen vom Bayerischen Ministerpräsidenten angeordnet werden.